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ApothekenRechtTag online 2021
Das SGB V und die ungenutzten Möglichkeiten von Versorgungsverträgen
GKV-Versicherte müssen beim Arzt und in der Apotheke grundsätzlich nicht in Vorleistung gehen, wenn sie Leistungen erhalten, die das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch regelt. Es gilt das Sachleistungsprinzip. Über die Erbringung dieser Sach- und Dienstleistungen schließen die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern ab. Doch wie kommen die Krankenkassen diesem gesetzlichen Auftrag nach? Dieser Frage geht am 6. Mai beim ApothekenRechtTag online im Rahmen der INTERPHARM Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer des Apothekerverbands Schleswig-Holstein und des Hamburger Apothekervereins, nach.
Gesetzlich Versicherte erhalten die im Sozialgesetzbuch V geregelten Leistungen grundsätzlich als Sach- und Dienstleistungen (Sachleistungsprinzip). Dazu schließen die Krankenkassen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V Verträge mit den Leistungserbringern. Wie kommen die Krankenkassen diesem gesetzlichen Auftrag zur Vertragsgestaltung nach?
Dr. Thomas Friedrich, Jurist und Geschäftsführer des Apothekerverbands Schleswig-Holstein sowie des Hamburger Apothekervereins, betrachtet in seinem Vortrag beim ApothekenRechtTag nicht nur die Verträge der Apotheken zur Arzneimittel- und Hilfsmittelversorgung, sondern auch die Interdependenzen mit Verträgen zur ambulanten ärztlichen Versorgung. Die Krankenkassen haben hier eine „Scharnierfunktion“, die sie aber – im doppelten Wortsinn – oft nicht wahrnehmen. Dies führt zu Störungen im Versorgungssystem und ist eine Ursache für Taxbeanstandungen.
Obwohl im Jahr 2000 mit der Neufassung des § 69 SGB V die gesamten Leistungs- und Vertragsbeziehungen unter das Öffentliche Recht subsumiert wurden, hinkt die Vertragsgestaltung hinter den sich ergebenden Anforderungen einer öffentlich-rechtlichen Leistungsbeziehung her. Dies zeigt sich insbesondere beim Taxbeanstandungsverfahren. Dessen vertragliche Ausgestaltung und noch viel mehr die Retaxationspraxis der Krankenkassen oder ihrer Dienstleister halten einem „normalen“ öffentlich-rechtlichen Maßstab kaum stand.
Der Referent analysiert in seinem Vortrag die Schwachstellen im Vertragssystem und unterbreitet Vorschläge für eine ausgewogenere Vertragsgestaltung.
Programm-Info
ApothekenRechtTag online | Forum Arzneimittel&Recht
SGB V und die ungenutzten Möglichkeiten von Versorgungsverträgen.
Dr. Thomas Friedrich, Jurist, Geschäftsführer des Apothekerverbands Schleswig-Holstein und des Hamburger Apothekervereins
Donnerstag, 6. Mai 2021, 15:00 bis 16:00 Uhr (Live Stream)
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