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Für die kommende Saison
6,85 Millionen zusätzliche Grippeimpfstoffdosen
In der kommenden Grippeimpfsaison werden 6,85 Millionen zusätzliche Impfstoffdosen zur Verfügung stehen. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, hat das Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Reserve beschafft. Die Bestellung des Bundes fällt damit größer aus als im Vorjahr, als die Apotheken auf vielen Dosen sitzen geblieben waren.
Für die vergangene Impfsaison 2020/2021 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) etwa sechs Millionen Dosen Grippeimpfstoff zusätzlich zu den regulär rund 20 Millionen bereitgestellten Dosen eingekauft. Für die kommende Saison wurde die Menge noch einmal erhöht: 6,85 Millionen zusätzliche Impfstoffdosen sollen laut KBV zur Verfügung stehen. Im Herbst sollen sie über den pharmazeutischen Großhandel an die Apotheken ausgeliefert werden.
Die durch die zusätzlichen Dosen gesteigerte Durchimpfung der Bevölkerung habe sich vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie als richtig erwiesen, erläutert das BMG die erneute Shopping-Tour. So habe eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ein vermehrtes Auftreten beider Infektionen gleichzeitig vermieden werden können. Dies soll mit den nunmehr zusätzlich bestellten Impfdosen auch für die kommende Influenza-Saison gewährleistet werden.
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Bei vielen Apotheken dürfte sich die Begeisterung über diese Nachricht jedoch in Grenzen halten. Sie sind vergangene Saison nämlich auf schätzungsweise zwei Millionen Impfstoffdosen sitzengeblieben. Das wirtschaftliche Schaden ist dabei immens. So kommt eine Apotheke, die 1.000 Grippeimpfdosen geordert hat, auf einen Wareneinsatz von circa 10.000 Euro. Setzt sie davon 900 Impfdosen ab, beträgt ihr Rohgewinn im Idealfall 900 Euro. Bleiben 100 Impfdosen liegen, hat sie allein einen Warenwertverlust von 1.000 Euro. Im Gegensatz zu den Arztpraxen gab und gibt es bis heute bei den Apotheken keine Ausnahmeregel, um den wirtschaftlichen Schaden durch übriggebliebenen Grippeimpfsoff abzufedern.
Mit dem im Mai 2020 in Kraft getretenen zweiten Bevölkerungsschutzgesetz wurde zwar die Aufnahme eines Sicherheitszuschlags ins Sozialgesetzbuch V beschlossen, wonach eine bis zu 30-prozentige Überschreitung der auf Sprechstundenbedarf bestellte Impfstoffmenge „gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich“ gilt (SGB V § 106b Abs. 1a). Begründet wurde dies damit, dass es für Arztpraxen gerade während der Corona-Pandemie durchaus schwierig ist, die genaue Zahl an benötigten Grippe-Impfstoffdosen zu kalkulieren. Eine entsprechende Regelung für Apotheken fehlt aber.
Und offenbar plant das BMG aktuell nicht, daran etwas zu ändern: Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Karin Maag (CDU), erklärte gegenüber DAZ.online Ende März, dass sie sich mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu der Thematik beraten habe. Eine Sonderunterstützung für Apotheken, die überzählige Grippeimpfstoffe vorrätig haben, hielten sie und der Minister aber „nicht für angezeigt“.
1 Kommentar
Die Benachteiligung
von Karl Friedrich Müller am 27.04.2021 um 21:33 Uhr
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