Sichere E-Mail-Kommunikation für Leistungserbringer

KIM soll Millionen Faxe und Briefe ersparen

Berlin - 27.04.2021, 15:15 Uhr

Der Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern soll künftig sicher über E-Mail erfolgen. (c / Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)

Der Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern soll künftig sicher über E-Mail erfolgen. (c / Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)


Die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern und der Austausch von Dokumenten und Befunden sollen einfacher, schneller und sicherer werden. Dafür hat die Gematik KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als Anwendung der Telematkinfrastruktur entwickelt. Jetzt kann die hierfür nötige KIM-E-Mail-Adresse bestellt werden – auch von Apotheken.  

Unser Gesundheitswesen hat in Sachen Kommunikation noch so manche Schwachstelle. Faxe gehören für viele Praxen und Apotheken nach wie vor zum Alltag. Wie Befunde oder Dokumente von einem zum anderen gelangen, will man vielleicht gar nicht immer so genau wissen. Doch auf der inzwischen aufgebauten Datenautobahn für das Gesundheitswesen, der Telematikinfrastruktur (TI), soll der Austausch künftig einfach, schnell und sicher erfolgen können. Dafür sorgt KIM – der Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen. Mithilfe von KIM, so verspricht die Gematik in einer aktuellen Pressemitteilung, können Nachrichten und Dokumente per E-Mail (mit oder ohne Anhang) sektorenübergreifend und flächendeckend in Deutschland ausgetauscht werden, zum Beispiel von der Klinik zur Hausarztpraxis und zur Apotheke. Erstmals würden alle Nutzer:innen miteinander verbunden und könnten verschlüsselte Nachrichten miteinander austauschen. Dabei könne niemand KIM-Nachrichten unbemerkt verfälschen und manipulieren.

Mehr zum Thema

Was geht heute schon für die Apotheken in der Telematikinfrastruktur?

VSDM, ePA, KIM, NFDM, eMP

Kommunikation im Medizinwesen

Gematik lässt erste KIM-Anwendung zu

Als möglichen Anwendungsfall für Apotheken nennt die Gematik auf Nachfrage die Meldepflichten gegenüber dem Verordner oder der Verordnerin bei der Abgabe von Hämophilieprodukten. Diese Information nach § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung informieren müssen wäre künftig über KIM möglich. „Denn mit herkömmlichen E-Mails ist das aus Datenschutzgründen nicht gestattet“, so eine Gematik-Sprecherin. Aber auch Apotheken untereinander können über KIM sicher kommunizieren.

Enorme Kosteneinsparungen erwartet

Die Gematik ist überzeugt von den Vorteilen des neuen Fachdienstes. Neben der Sicherheit und Vertraulichkeit biete KIM ein zentrales Adressbuch aller KIM-Teilnehmer, sodass umständliche Suchen nach E-Mail-Adressen entfallen können. Zudem könne mit KIM enorm gespart werden: „Pro Jahr werden knapp 80 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, 140 Millionen Arztbriefe und 15 Millionen Heil- und Kostenpläne per Post verschickt oder gefaxt. Mit KIM kann das alles per E-Mail erledigt werden, wodurch alleine schon eine riesige Summe an Briefporto und Papierausdrucken gespart wird“, sagt Gematik- Produktmanager Thomas Jenzen.

Noch ist die Nutzung von KIM nicht verpflichtend. Sie wird allerdings ab 1. Oktober für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) notwendig.

Wie kann die Apotheke KIM nutzen?

Mittlerweile stehen mehrere zugelassene KIM-Anbieter zur Verfügung, zwischen denen die Nutzer wählen und KIM-E-Mail-Adressen bestellen können. Die Zulassung weiterer Firmen als KIM-Fachdienste laufe, so die Gematik.

Wer KIM einsetzen will muss mit folgendem ausgestattet sein:

  • E-Health-Konnektor
  • Kartenterminal(s)
  • einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B)
  • einen Heilberufsausweis (HBA)
  • ein aktualisiertes Praxisverwaltungssystem bzw. Standard-E-Mailprogramm
  • eine KIM-E-Mailadresse von einem zugelassene KIM-Anbieter

Interessierte Apotheken wählen einen zugelassenen Anbieter – eine entsprechende Liste findet sich auf der Gematik-Webseite.  Die Gematik rät, den Software-Anbieter nach einer Empfehlung zu fragen, häufig gebe es Kooperationen.

Die KIM-E-Mail-Adresse könne dann entweder für die Apotheke (gebunden an die Institutionskarte) oder für den Apotheker/die Apothekerin selbst (gebunden an den elektronischen HBA) beantragt werden. In beiden Fällen erfolge der Identitätsnachweis über den HBA. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können außerdem Dokumente qualifiziert signiert und anschließend sicher mit KIM versendet werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Brauchen wir das wirklich?

von Karl Friedrich Müller am 27.04.2021 um 21:16 Uhr

Wenn ich die Seite lese, verstehe ich fast nichts. Was soll der Vorteil sein? Dass Spahn leichter Daten an Bertelsmann verkaufen kann?
Das alles habe ich doch schon mit Email? Sicherer vermutlich vor dem Zugriff des Staates.
Aber wie gesagt. Ich verstehe nicht mal, was da steht. Dass allein reicht für Misstrauen

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.