Apotheken-Serviceleistung für Geimpfte

Mehr Freiheiten mit Impfzertifikat

Berlin - 28.04.2021, 16:30 Uhr

Vollständig Geimpfte müssen zum Beispiel in Bayern schon jetzt keinen negatives Testergebnis mehr vorlegen. Dafür müssen sie ihre Impfung nachweisen. (Foto: IMAGO / Eibner)

Vollständig Geimpfte müssen zum Beispiel in Bayern schon jetzt keinen negatives Testergebnis mehr vorlegen. Dafür müssen sie ihre Impfung nachweisen. (Foto: IMAGO / Eibner)


Während die geplante Verordnung des Bundes, die für gegen COVID-19 Geimpfte und Genesene Ausnahmen oder Erleichterungen von den geltenden Geboten und Verboten regeln soll, noch aussteht, machen immer mehr Bundesländer bereits Nägel mit Köpfen. Auch die Anbieter der digitalen Apotheken-Arbeitshilfe „Corona-Doku“ haben sich etwas einfallen lassen: Ab sofort gibt es hier eine Vorlage für ein „Corona-Impfzertifikat“, das Apotheken ihren Kunden und Kundinnen ausstellen können.

Lange haben die Bürger:innen auf die Vakzinen gegen SARS-CoV-2 gewartet – nun sind immer mehr geimpft und hoffen, dass damit auch die Einschränkungen im täglichen Leben Stück für Stück fallen. Mit dem vierten Bevölkerungsschutzgesetz wurde die Grundlage für eine entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung geschaffen – sie bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kündigte am heutigen Mittwoch an, „unverzüglich, schnellstmöglich“ eine Verordnung vorzulegen, die vorsieht, dass Grundrechte nicht mehr eingeschränkt werden, wenn von den Personen keine Gefahr mehr ausgeht.

Indessen sind einige Länder bereits aktiv geworden, in Bayern sind vollständig Geimpfte bereits seit dem heutigen Mittwoch negativ Getesteten gleichgestellt. Auch in Rheinland-Pfalz Hessen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen gibt es Regelungen – und weitere Länder werden folgen.

Die Anbieter des Online-Tools www.corona-doku.de, das Apotheken die Dokumentation insbesondere von Arbeitsschutzmaßnahmen in der Pandemie erleichtern soll, haben diese Änderungen bereits aufgegriffen. Sie bieten seit dieser Woche allen Apotheken ein „Corona-Impfzertifikat“ als Vorlage an – es ist direkt auf der Startseite zu finden und kann dort kostenfrei heruntergeladen werden. Angeboten werden soll es Kunden und Kundinnen, bei denen die Apotheke die Impfunterlagen geprüft hat. Natürlich werden sich Geimpfte künftig auch mit ihren gelben Impfpass als immunisiert ausweisen können. Aber der Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel, der die Corona-Doku initiiert hat, sieht das Zertifikat als Serviceleistung. Es könne gerade für ältere Menschen eine praktische Hilfe sein, so lange es keine digitale Dokumentation oder den Impfpass auf der Versichertenkarte gibt. Vogel verweist auf Rechtsanwalt Dr. Florian Schmidt-Wudy, demzufolge juristisch nichts dagegen spricht, wenn Apotheken die vollständige Impfung bescheinigen.

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Verpflichtendes Testangebot der Arbeitgeber

Betriebe müssen zwei Coronatests pro Woche anbieten

Das Bundesgesundheitsministerium will den Apotheken ohnehin neue Möglichkeiten der Impfdokumentation einräumen. Jedenfalls hat es kürzlich Formulierungshilfen für einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vorgelegt, die vorsehen, dass Apotheker künftig Nachträge im Impfpass vornehmen können – dies soll insbesondere Nachtragungen in einen digitalen Impfpass vereinfachen. Eigentlich hatte am gestrigen Dienstag das Bundeskabinett diese Vorlage beschließen sollen – dies geschah jedoch nicht. Eine Ministeriumssprecherin erklärte auf Nachfrage von DAZ.online lediglich, die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetz seien noch in der Abstimmung. Wo genau es hakt, sagte sie nicht.

Neues zu verpflichtenden Test-Angeboten 

Was die Corona-Doku betrifft, so ist diese auch über das „Corona-Impfzertifikat“ hinaus aktualisiert worden – entsprechend den neuen Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. So zum Beispiel im Hinblick auf die neue Pflicht der Arbeitgeber:innen, ihren Beschäftigten mindestens Coronatests anzubieten. Dass dieser nachgekommen wird, kann dort dokumentiert werden.

In diesem Zusammenhang weist man bei Corona-Doku auch darauf hin, dass Apotheken, die kostenfreie Corona-Bürgertests anbieten, diesen Service keinesfalls Unternehmen für deren Mitarbeiter:innen anbieten dürfen. Denn der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitgeber, für diese Kosten selbst aufzukommen. Selbstverständlich gilt dies auch für das jeweilige Apotheken-Team.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Coronazertifikat!?!?!?!

von Roxanne am 17.05.2021 um 16:29 Uhr

Wie bitte?!?!? Mehrere Rechte für geimpfte?!?
WAS SOLL DAS SEIN? APARTHEID oder was?
Das ist einfach Diktatur und auch die zukünftige Pflicht Corona Impfungen für Kinder...siehe Beschluss darüber!!!
Wer haftet für Nebenwirkungen wie, Anaphylaktischen Schock, Atemstillstand zum Beispiel, nach Impfungen???
Mein Sohn hat vor 8 Jahre Ein Atemstillstand erlebt in der Nacht nach er seine Infanrixhexa und Prevenar13 Impfungen gekriegt hat!!! Nach 33 Stunden war seine Haut voll mit Neurodermitis....und von daher haben ein Paar gefährliche Allergien angefangen. Niemanden hat dafür bezahlt nur wir Eltern!!!!WIR ELTERN DIE MÜSSEN UNTERSCHREIBEN SOWOHL BEIM IMPFEN ALS AUCH BEIM NICHT IMPFEN haben die Preis bezahlt und jahrelang gegen Allergien gekämpft!!!
Wach doch endlich auf als Menschen nicht nur als Pharma Verkäufer!!
Vor Gott werden sie hatten für alle diese Maßnahmen!!!

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Wieso

von Karl Friedrich Müller am 28.04.2021 um 17:42 Uhr

Apotheken? Weil wir es umsonst machen sollen? Kann das nicht dort passieren, wo geimpft und sowieso dokumentiert wird?
Was noch alles für „Gemeinwohlpflichten“?
Irgendwie sollten wir auch noch was verdienen. Der Umsatz verlagert sich massiv in den Versand oder ist ganz weg.

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