Statt Attesten

Antidiskriminierungsstelle will einheitlichen Nachweis zur Befreiung von der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht hat zu einem immensen Anstieg der Eingaben bei Schleswig-Holsteins Antidiskriminierungsstelle geführt. Über 300 Petitionen richteten sich dagegen – unter anderem auch weil der Zutritt zu Apotheken verwehrt wurde. Nach Einschätzung der Leiterin sind etwa die Hälfte „keine echten Beschwerden“, weil sie beispielsweise von Coronaleugnern stammen. Um die Situation zu deeskalieren, fordert sie einen einheitlichen Nachweis zur Befreiung von der Maskenpflicht durch das Land.