Verwaltungsgericht Berlin

Privatarzt darf weiterhin nicht gegen COVID-19 impfen

Berlin - 03.05.2021, 15:15 Uhr

Privatärzte sind bei COVID-19-Impfungen noch außen vor. (c / Foto: gpointstudio / StockAdobe)

Privatärzte sind bei COVID-19-Impfungen noch außen vor. (c / Foto: gpointstudio / StockAdobe)


Nach wie vor dürfen nur Vertragsärzte COVID-19-Impfungen durchführen. Das heißt für Apotheken, dass sie Bestellungen aus Privatarztpraxen nicht annehmen dürfen. Das missfällt den ausgeschlossenen Mediziner:innen sehr. Ein Berliner Privatarzt ist deshalb vor Gericht gezogen. Doch dort ist er mit seinem Anliegen, vom Land Berlin Impfstoff für seine Patienten zu erhalten, vorerst gescheitert.

Seit April wird in Deutschland in den vertragsärztlichen Hausarztpraxen, zunehmend auch in den Facharztpaxen, geimpft. Außen vor sind bislang die Betriebsärzt:innen und die Privatärzt:innen. Begründet wird dies mit der zunächst noch beschränkt verfügbaren Menge von Impfstoffdosen. Die „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen“ des Bundesgesundheitsministeriums stellt klar: „Eine Entgegennahme von Bestellungen durch privatärztliche Praxen und Betriebsärzte ist im ersten Schritt nicht vorgesehen. Die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen durch Apotheken darf nur auf Bestellungen von Vertragsarztpraxen erfolgen“.

Der Bundesverband der Privatärzte sieht Privatpatienten dadurch massiv benachteiligt. Ein Berliner Privatarzt zog sogar vor das Verwaltungsgericht. Mit einem Eilantrag wollte er erreichen, seine (Privat-)Patienten ebenso wie Kassenärzte gegen COVID-19 impfen zu dürfen. Diesen Antrag lehnte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in der vergangenen Woche jedoch ab.

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Die Kammer sah keinen Grund für eine eilbedürftige Regelung. Der Arzt habe keine schweren und unzumutbaren Nachteile dargelegt, die dadurch entstünden, dass ihm das Land Berlin derzeit (noch) keinen Impfstoff zur Verfügung stelle, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Nach seinem eigenen Vortrag gehe es ihm nicht darum, materielle Vorteile durch die Zulassung für die Schutzimpfung zu erreichen, sondern er wolle lediglich seinen Patientinnen und Patienten nach individueller Beratung und Einschätzung den bestmöglichen Schutz vor einer Coronainfektion verschaffen. Diese Nachteile beträfen aber nicht seinen Rechtskreis, sondern allenfalls denjenigen seiner Patientinnen und Patienten. 

Privatpatienten stehen auch Vertragsarztpraxen offen

Doch für die gibt es durchaus Alternativen: Sie können sich entweder in einer kassenärztlichen Arztpraxis impfen lassen oder aber auf die Impfangebote der staatlicherseits eingerichteten Impfzentren zurückgreifen. Dass es einer Impfung gerade durch den antragstellenden Arzt selbst bedürfe, ist für das Gericht nicht ersichtlich. Die Kammer folgte auch nicht dem Argument des Mediziners, dass er durch die Nichtanwendung des Impfstoffs zugunsten seiner Patientinnen und Patienten eine Berufspflichtverletzung begehe und sein ärztliches Gelöbnis verletze.

Gegen den Beschluss kann der Arzt nun noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. April 2021, Az.:VG 14 L 190/21)


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Privatarzt Impfung

von Dr Gans am 15.05.2021 um 20:35 Uhr

Ich betreibe auch eine private Arzt Praxis. Ich finde es unmöglich was die Politik und KV betreiben. Es bleiben so viele Patienten nicht geimpft. Die Kollegen möchten nicht fremde Patienten impfen. "ich muss Kollegen betteln" unglaublich was in Deutschland passiert. NIEMAND unternimmt etwas. Man fühlt sich im Stich gelassen.

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Ungeheuerlichkeit

von Nick am 05.05.2021 um 11:24 Uhr

Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der Privatarztpraxenund deren Patienten. Als langjähriger chronisch kranker Patient einer solchen Privatarztpraxis, habe ich zu diesem Arzt ein besonderes und absolutes Vertrauensverhältnis. Es ist ungeheuerlich hier auf die Möglichkeit der Impfung durch andere Vertragsärzte und Stellen zu verweisen. Wieso muss der Patient nun zu einem völlig fremden Arzt gehen und kann nicht von seinem langjährigen und vertrauten Arzt geimpft werden? Gerade bei der Corona Impfung haben doch viele Menschen Aufklärungsbedarf, Ängste und Hemmungen. Umso wichtiger ist es dann, von einem Arzt seines Vertrauens geimpft und anschließend auch behandelt werden zu können. Eigentlich sollten doch, gerade jetzt wo ausreichend Impfstoff vorhanden ist, auch alle zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Corona Impfung genutzt werden. Hier werden Privatärzte und deren Patienten mal eben durch die Hintertür benachteiligt. Aus meiner Sicht ein bewusster Versuch der linken Politik diese Patienten und Ärzte bewusst zu benachteiligen. Dies völlig grundlos und ohne Not. Eine absolute Ungleichbehandlung, die mit nichts gerechtfertigt werden kann. Ich hoffe sehr, dass der betreffende Arzt durch alle Instanzen für das Recht seiner Patienten weiter kämpft.

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Privatärzte und Nichtimpfendürfen

von Dr.Diefenbach am 03.05.2021 um 16:16 Uhr

Da hoffe ich sehr, dass der Mediziner ALLE rechtlichen Mittel ausschöpft.Das ist-neulich schon bemerkt-die UMKEHR der gerade aus der linken Szenerie immer wieder angeprangerten
Zweiklassenmedizin.Nein,das ist eine Sauerei.Aber man sollte halt auch einmal schauen, aus welcher Denkfabrik zur Zeit viele Urteilsfäller im Lande herkommen .Die Gleichheit im Grundgesetz will ich hier gar nicht ansprechen, weil dann sowieso über einen hergefallen wird.Es passt halt in die aktuelle politische Sinneshaltung.

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