Wer gilt als geimpft?
Eine geimpfte Person ist laut Verordnung „eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“.
Ein Impfnachweis wiederum ist ein verkörperter oder digitaler Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung – und zwar in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Voraussetzung dafür ist, dass die Impfung mit einem oder mehreren unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, die nötige Zahl der Impfdosen verabreicht wurde und seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind – bei einer genesenen Person reicht eine Impfdosis.
Wer gilt als genesen?
Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen asymptomatischen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben. Dies müssen sie mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen.
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von Sandra Köhler am 08.05.2021 um 8:15 Uhr
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