Selektivvertrag bei Atemwegserkrankungen

AOK Bayern kooperiert mit Apotheken und Versender

Stuttgart - 19.05.2021, 17:45 Uhr

Versicherte der AOK Bayern, die an Asthma, Bronchitis oder grippalen Infekten leiden, können sich ab sofort bei Zava telemedizinisch behandeln lassen und E-Rezepte erhalten. (x / Foto: Zava 2021) 

Versicherte der AOK Bayern, die an Asthma, Bronchitis oder grippalen Infekten leiden, können sich ab sofort bei Zava telemedizinisch behandeln lassen und E-Rezepte erhalten. (x / Foto: Zava 2021) 


Versicherte der AOK Bayern, die an Asthma, Bronchitis oder grippalen Infekten leiden, können sich ab sofort auch telemedizinisch behandeln lassen. Möglich macht dies ein Selektivvertrag zwischen der Krankenkasse und Zava, einem Anbieter von virtuellen Sprechstunden. Mit dabei ist auch Noventi und sorgt für die Anbindung von rund 2.700 Vor-Ort-Apotheken im Freistaat. Die elektronischen Verordnungen sollen aber auch beim Zava-Partner Shop Apotheke eingelöst werden können.

Ein Selektivvertrag nach § 140a SGB V zwischen der AOK Bayern, dem Telemedizin-Anbieter Zava und dem Apothekendienstleister Noventi ermöglicht es den Versicherten, ab sofort Videosprechstunden in Anspruch nehmen zu können, sollten bei ihnen akute oder chronische  Atemwegserkrankungen, wie Asthma, Bronchitis oder grippale Infekte, vorliegen. Der Service ist kostenlos und soll auch die Ausstellung von elektronischen Kassenrezepten beinhalten. Während Zava für die Anbindung der Telemediziner sorgt, sichert Noventi die technische Voraussetzung für die Anbindung von rund 2.700 Vor-Ort-Apotheken. Doch auch die Zustellung der benötigten Arzneimittel per Post soll den Versicherten ermöglicht werden: Bekanntlich arbeitet Zava für diese „Versandapotheken-Option“ mit der niederländischen Shop Apotheke zusammen.

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Die Umsetzung erfolgt über das Onlineportal und die App „Meine AOK“. Die Videosprechstunde von Zava können die Versicherten von Montag bis Sonntag zwischen 7 und 19 Uhr nutzen. Neben E-Rezepten soll auch die Ausstellung von Krankschreibungen ermöglicht werden: Arbeitnehmer erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann per Post direkt nach Hause geschickt. Verpflichtend ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Außerdem wollen die Kooperationspartner den AOK-Bayern-Versicherten in den nächsten drei Monaten auch Folgerezepte auf digitalem Weg ermöglichen. Auch weitere gemeinsame Versorgungsmodelle für die Versicherten sind angekündigt.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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