Abwechslung auf dem Speiseplan

Gelber Mehlwurm als Novel Food zugelassen

Remagen - 20.05.2021, 12:15 Uhr

Gefriergetrocknete Mehlwürmer (Tenebrio molitor). (c / Foto: Robert Leßmann / AdobeStock)

Gefriergetrocknete Mehlwürmer (Tenebrio molitor). (c / Foto: Robert Leßmann / AdobeStock)


In vielen Teilen der Welt gehören Insekten ganz selbstverständlich auf den Teller. In Europa sind sie als Burger, Riegel und Brot oder auch als exotisches „Topping“ auf dem Salat noch ein relativ neuer Trend. Es ist auch nicht so einfach, sie in der EU auf den Markt zu bekommen, denn sie gelten als neuartige Lebensmittel. Als erstes Insekt hat jetzt der gelbe Mehlwurm diese Hürde genommen.

Zum ersten Mal hat in der EU ein Insekt eine Zulassung als Novel Food erhalten, und zwar der gelbe Mehlwurm. Genauer gesagt handelt es sich um die Larvenform der Insektenart Tenebrio molitor (Tenebrio molitor larva). Diese soll in getrockneter Form entweder als Ganzes oder gemahlen verkauft werden dürfen. 

Mehr zum Thema

Novel Food

Neuartige Lebensmittel

Novel Food

Außerdem darf sie als Zutat bis zu einem Anteil von 10 Prozent in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden. Die Hauptkomponenten des Mehlwurms sind Protein, Fett und Ballaststoffe (Chitin). Wieso ist diese Zulassung so bemerkenswert?

Insekten und die Novel-Food-Verordnung

Bis vor wenigen Jahren war die Rechtslage für Insekten als Novel Food nicht eindeutig. Neuartige Lebensmittel wurden in der EU erstmals im Jahr 1997 mit der „alten“ Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97) geregelt. Hiernach müssen alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union verzehrt wurden, eine wissenschaftliche Sicherheitsprüfung und ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Nach der damaligen Rechtslage war allerdings unklar, ob auch ganze Insekten als Novel Food gelten, denn in der Verordnung wurden nur „Lebensmittelzutaten, die aus Tieren isoliert wurden“ genannt. Die bestehende Rechtslücke wurde am 1. Januar 2018 mit der neuen Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 geschlossen. Danach fallen nun „sowohl ganze Tiere als auch Teile davon“ und damit auch ganze Insekten eindeutig darunter.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Mehlwürmer

von Edith SCHUG am 20.05.2021 um 20:40 Uhr

Pfuideifi.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.