Coronaimpfstoff

HAV kritisiert Vergütung: Auch gekürzte Vials machen den Apotheken Arbeit

Stuttgart - 20.05.2021, 16:45 Uhr

Der HAV-Vorsitzende Seyfarth kritisiert, dass der durch die Mengenkürzungen entstehende Aufwand bei der Vergütung nicht berücksichtigt wird. (c / Foto: HAV)

Der HAV-Vorsitzende Seyfarth kritisiert, dass der durch die Mengenkürzungen entstehende Aufwand bei der Vergütung nicht berücksichtigt wird. (c / Foto: HAV)


Derzeit werden die Mengen der von Apotheken bestellten COVID-19-Impfstoffe meist drastisch gekürzt. Geld gibt es aber nur für die tatsächlich gelieferten Vials. Dies kritisiert der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV), Holger Seyfarth. Denn durch die Kürzungen, nach für die Apotheke nicht nachvollziehbaren Kriterien, erhalte man weniger Geld, habe aber denselben und oft sogar mehr Aufwand.

6,58 Euro pro ausgeliefertem Vial Corona-Impfstoff erhalten die Apotheken derzeit bei der Belieferung der Vertragsärzte. Für die Versorgung der Privatärzte ist laut einem aktuellen Referentenentwurf dieselbe Summe angedacht, bei den Betriebsärzten soll die Vergütung gestaffelt erfolgen: Bis zum 100. Vial entspricht diese mit 6,58 Euro netto der Vergütung für die Belieferung von niedergelassenen Ärzten. Ab der 101. Durchstechflasche im Monat gibt es demnach 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, ab Vial Nummer 151 sind es 2,19 Euro netto.

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Allerdings werden im Regelfall die von den Arztpraxen bestellten Mengen an COVID-19-Impfdosen vor der Auslieferung über den Großhandel nach Vorgaben des BMG gekürzt. In einer aktuellen Mitteilung weist der Hessische Apothekerverband (HAV) nun darauf hin, dass die Kriterien hierfür den Apotheken leider noch immer nicht bekannt seien, durch die Kürzungen aber die finanzielle Entschädigung für die Logistikleistungen der Apotheken vor Ort sinke.

Mit Einbindung der Betriebsärzte in die nationale Impfkampagne am 7. Juni werden Kürzungen der Liefermengen noch zunehmen, warnt der HAV. „Die Apotheken geben nach einem genau festgelegten Verfahren die Bestellungen der Arztpraxen an den pharmazeutischen Großhandel weiter, informieren die Praxen über die zugesagten Liefermengen und bringen die höchst empfindlichen Impfstoffe persönlich dorthin“, erläutert Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV. Hierfür erhielten sie eine Aufwandsentschädigung pro geliefertem Vial. Wird deren Anzahl nach für die Apotheken nicht nachvollziehbaren Kriterien gekürzt, erhielten die Apotheken weniger Geld, hätten aber denselben und oft sogar mehr Aufwand.

Einbindung der Betriebsärzte verkompliziert die Logistik

Seyfarth erwartet, dass die Versorgung der Betriebsärzte mit ihrem zweiwöchigen Bestellvorlauf die Logistik verkomplizieren werde und zudem die Kürzungen der Liefermengen zunehmen werden. „Die bestellten Mengen werden derzeit bei Comirnaty® teils zu 100 Prozent, bei Vaxzevria® teils zu 50 Prozent gekürzt“, so Seyfarth. Dass die Aufwände der Apotheker nur anteilig – im geschilderten Beispiel nur zu 25 Prozent im Vergleich zur bestellten Menge – vergütet werden, ist für ihn nicht hinnehmbar. Daher fordert er, dass die Aufwandsentschädigung der Apotheken auch die Anzahl der bestellten Vials mit einbeziehen muss.

Ob sich an der Höhe oder der Systematik der Vergütung noch was tut, ist unklar. Zwar sollte die ABDA bis zum 17. Mai dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Erhebung vorlegen, aus der der tatsächliche Aufwand für die Apotheke hervorgeht und auf deren Basis es dem Ministerium nach der Coronavirus-Impfverordnung dann möglich ist, die Apothekenvergütung anzupassen. Bislang macht das BMG davon allerdings keinen Gebrauch. Laut einem auf den 19. Mai datierten Referentenentwurf für eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“  wird an der bestehenden Vergütung von 6,58 Euro je Vial nicht geändert.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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