Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sonderregeln zur Arzneimittelabgabe gelten bis 31. Mai 2022

Am heutigen Dienstag tritt das „Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ in Kraft. Es ermöglicht Apotheken nicht nur, künftig Nachtragungen im Impfausweis vorzunehmen und digitale COVID-19-Zertifikate auszustellen. Es verlängert überdies die Pandemie-Sonderregeln für die Arzneimittelabgabe bis Ende Mai 2022.