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Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Sonderregeln zur Arzneimittelabgabe gelten bis 31. Mai 2022
Am heutigen Dienstag tritt das „Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ in Kraft. Es ermöglicht Apotheken nicht nur, künftig Nachtragungen im Impfausweis vorzunehmen und digitale COVID-19-Zertifikate auszustellen. Es verlängert überdies die Pandemie-Sonderregeln für die Arzneimittelabgabe bis Ende Mai 2022.
Berlin – 01.06.2021, 07:30 Uhr

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Bahn frei für digitale Impf-, Genesenen- und Testzertifikate
Der Bundestag hat den Weg für die Ausstellung von COVID-19-Impf-, Genesenen- und Test-Zertifikaten durch Apotheken frei gemacht. Mit den Stimmen der Union, der SPD, der FDP und der Grünen hat er das zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Das Gesetz sorgt zudem dafür, dass Apotheken keine wettbewerblichen Streitigkeiten bei der Werbung für Coronatests drohen und Hochschulen von der Pflicht zum Wechselunterricht ausgenommen sind. Bevor es in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.
BMG ebnet Weg für COVID-19-Therapie mit monoklonalen Antikörpern
Im Januar hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verkündet, dass der Bund 200.000 Dosen monoklonale Antikörper zur Behandlung von COVID-19 beschafft hat. Seit gestern gibt es auch eine wirksame Rechtsverordnung, die die Verschreibung und Vergütung dieser nicht zugelassenen Arzneimittel ermöglicht. Sie sieht eine höhere Vergütung für die Abgabe der Mittel durch Krankenhausapotheken vor als zunächst angedacht. Gestrichen hat das Ministerium hingegen die Vergütung für einen umstrittenen Urintest.
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