Auf Berechtigungsschein

Apotheken sollen Selbsttests für bayerische Kitakinder ausgeben

Stuttgart - 02.06.2021, 16:45 Uhr

Verordnungsausschluss: Kita-Kinder in Bayern haben Anspruch auf zwei Selbsttests pro Woche, die sollen ihre Eltern in der Apotheke erhalten. (Foto: GordonGrand /AdobeStock)

Verordnungsausschluss: Kita-Kinder in Bayern haben Anspruch auf zwei Selbsttests pro Woche, die sollen ihre Eltern in der Apotheke erhalten. (Foto: GordonGrand /AdobeStock)


Kinder in Bayern, die noch nicht eingeschult sind und eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen, haben künftig Anspruch auf Antigen-Tests zur Eigenanwendung. So sieht es die bayerische Teststrategie vor, die kürzlich auf diese Altersgruppe ausgeweitet wurde. Nun ist auch klar, wo sie beziehungsweise ihre Eltern diese Tests beziehen sollen: aus der Apotheke auf Berechtigungsschein, vergleichbar mit den Schutzmasken.

In Bayern soll die Kinderbetreuung nach den Pfingstferien wieder in den (eingeschränkten) Regelbetrieb gehen – eine 7-Tage-Inzidenz unter 165 vorausgesetzt. Weiter beabsichtigt das Land, den Eltern schnellstmöglich kostenfrei zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Die Bayerische Teststrategie wurde nämlich diesbezüglich erweitert. Die Ausgabe dieser Tests soll über die Apotheken laufen. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hat mit der Landesregierung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, über die er seine Mitglieder am heutigen Mittwoch informiert.

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Herausforderung für die Apotheken

Das Ganze soll in etwa ablaufen wie die FFP2-Maskenausgabe: Apotheken geben Selbsttests gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines ab, informiert der BAV. Die Eltern erhalten diese dem Schreiben zufolge von den Einrichtungen selbst oder den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Im Abstand von fünf Wochen werden den Eltern insgesamt zwei „Berechtigungsscheine zur Vorlage in der Apotheke zur Abholung von zehn Selbsttest-Kits“ ausgehändigt, schreibt der BAV weiter, denn jedes Kind habe Anspruch auf zwei Tests pro Woche. Die Abgabe solle in 10er-Packungen erfolgen.

 Drei Varianten der Berechtigungsscheine

Insgesamt soll es drei Varianten der Berechtigungsscheine geben – für Kindertageseinreichtungen, für Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie für Heilpädagogische Tagesstätten beziehungsweise schulvorbereitende Einrichtungen. Der Verband hat den Apothekern jeweils Musterbeispiele zur Verfügung gestellt.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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