Anleitung zur Durchführung

Coronatests bei Kindern: Wie kann man Eltern bei der Abgabe beraten?

Stuttgart - 07.06.2021, 15:15 Uhr

Auch in Bayern sollen Eltern künftig ihre Kitakinder testen – mit Tests aus der Apotheke. (x / Foto: Kunstzeug / AdobeStock)

Auch in Bayern sollen Eltern künftig ihre Kitakinder testen – mit Tests aus der Apotheke. (x / Foto: Kunstzeug / AdobeStock)


In Bayern sollen Kita-Kinder nach den Pfingstferien, also ab dem heutigen Montag, im großen Stil auf Corona getestet werden – wenn die Eltern dies wollen. Dazu können sich Eltern Selbsttests auf Berechtigungsschein in den Apotheken abholen, sie sollen dann ihre Kinder zu Hause testen. Das BfArM hat gemeinsam mit pädiatrischen Fachgesellschaften eine Anleitung zur Durchführung der Tests erstellt, die den Eltern mitgegeben werden kann.

Eigentlich sind Corona-Tests für Kita-Kinder nichts Neues. In Baden-Württemberg beispielsweise wird schon seit dem Ende der Osterferien getestet. Die Kommunen beziehungsweise die Träger beschaffen die Tests für die Kinder in Kindertageseinrichtungen selbst und organisieren auch die Logistik zur Durchführung der Testungen. Nun wurde auch in Bayern die Teststrategie auf die nicht eingeschulten Kinder erweitert. Hier sollen sich allerdings die Eltern, die ihr Kind testen wollen, die Tests in der Apotheke besorgen. Dazu sollen sie Berechtigungsscheine von ihrer jeweiligen Einrichtung erhalten. Das zuständige Ministerium hat am vergangenen Freitag in einem „Elternbrief“ darüber informiert.

Weil vermutlich die wenigsten Eltern Routine beim Testen anderer haben, sollten sie bei der Abgabe anfangs unbedingt beraten werden. Hilfestellung können hier die Anwendungshinweise geben, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) gemeinsam erstellt haben. Darin finden sich allgemeine Hinweise zum Testen, zum Beispiel dass für eine lockere Atmosphäre gesorgt und dem Kind die einzelnen Test-Schritte erklärt werden sollen, damit es versteht, was passiert. Gegen den Willen des Kindes sollte man nicht testen. Weiter wird empfohlen, das Testen vorher einmal spielerisch zusammen auszuprobieren – mit einer Puppe oder am Kuscheltier. 

Des Weitern finden sich dann Anleitungen zu vier Testverfahren: Abstrich in der Nase, Spuck-, Gurgel- und Lolli-Test. So ist beispielsweise bei den drei letzteren Verfahren, bei denen der Speichel analysiert wird, darauf zu achten, dass das Kind noch nicht die Zähne geputzt und noch nichts gegessen oder getrunken hat. Das Merkblatt kann bei Bedarf zum Beispiel auf der Webseite des Familienministeriums heruntergeladen und mitgegeben werden.

Andere Stellen, zum Beispiel die Stadt Stuttgart, stellen Videoanleitungen zur Verfügung.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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