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DAZ.online-Umfrage
Bieten Sie weiterhin Bürgertests an?
Sinkende Vergütung, abflauende Nachfrage: Werden Apotheken unter diesen Voraussetzungen weiterhin Bürgertests auf SARS-CoV-2 anbieten? Und wie bewerten sie das Testangebot rückblickend? Machen Sie mit bei der aktuellen DAZ.online-Umfrage!
Auf den Ansturm folgt die Flaute: Insbesondere in Bundesländern, in denen ein Besuch der Außengastronomie inzwischen ohne Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis möglich ist, nimmt die Nachfrage nach den Bürgertests spürbar ab. Zudem haben einzelne unseriöse Anbieter die Teststellen in Verruf gebracht: Sie sollen im großen Stil nicht durchgeführte Tests abgerechnet haben.
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Vor diesem Hintergrund bahnt sich eine Kürzung der Testvergütung an: Nach einem Eckpunktepapier aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll die Durchführung künftig nur noch mit 8 Euro statt bisher für nicht ärztliche Anbieter 12 Euro (Ärzte: 15 Euro) bezahlt werden. Statt bis zu 6 Euro sollen sie zudem künftig lediglich noch 3 Euro Sachkosten abrechnen dürfen. Auch pauschale Beauftragungen sollen künftig nicht mehr möglich sein. Dann muss jede Teststelle und somit auch jede Apotheke einen separaten Antrag stellen, damit sie weiterhin Bürgertests anbieten darf.
Aus Sicht des Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) werde sich dies „auf die testenden Apotheken negativ und damit für die Teststellen-Landschaft kontraproduktiv auswirken“. LAV-Chefin Tatjana Zambo erklärte via Pressemitteilung: „Wenn diese Regelungen so umgesetzt werden, steht zu befürchten, dass viele Apotheken, die mühevoll und mit viel Engagement entsprechende Teststrukturen aufgebaut haben, diese Leistungen nicht mehr anbieten werden.“
Wie gehen die testenden Apotheken mit der geplanten Honorarkürzung um? Lohnt sich der Aufwand dann noch? Das möchte DAZ.online von seinen Leser:innen wissen:
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