Versammlung des AVNR

Preis: Bürgertests gehören in die Hände der Heilberufler

Berlin - 10.06.2021, 13:45 Uhr

AVNR-Chef Thomas Preis sieht in der Coronavirus-Testverordnung, die Basis der Bürgertest-Angebote ist, einen grundlegenden Webfehler. (Screenshot: Digitale Versammlung des Apothekerverbands Nordrhein)

AVNR-Chef Thomas Preis sieht in der Coronavirus-Testverordnung, die Basis der Bürgertest-Angebote ist, einen grundlegenden Webfehler. (Screenshot: Digitale Versammlung des Apothekerverbands Nordrhein)


Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, hält es für einen Fehler, dass bisher jeder Geschulte ein Corona-Testzentrum eröffnen und Bürgertests anbieten darf. Dies gehöre in die Hände der Heilberufler, sagte er am gestrigen Mittwoch bei einer Online-Versammlung des AVNR. Was das Modellprojekt zu Grippeimpfungen in den Apotheken betrifft, brachte Preis gute Nachrichten mit: Schon in der kommenden Grippesaison sollen alle Apotheken in Nordrhein AOK-Versicherten die Schutzimpfung anbieten dürfen.

Wie Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ Ende Mai aufdeckten, haben sich zwielichtige Anbieter offenbar kräftig an den Bürgertests bereichert: Sie sollen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Tests auf SARS-CoV-2 abgerechnet haben, die nie stattgefunden haben. Die Reaktion aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ließ nicht lange auf sich warten. Das Angebot soll schon ab dem 1. Juli deutlich weniger lukrativ werden als aktuell. Statt wie bisher 12 Euro für die Durchführung plus 6 Euro Materialkosten gibt es künftig nur noch 8 Euro plus 4,50 Euro Materialkosten.

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AVNR-Chef Thomas Preis sieht in der Coronavirus-Testverordnung, die Basis der Bürgertest-Angebote ist, einen grundlegenden Webfehler: Er hält es nicht für sinnvoll, dass bisher jeder Geschulte ein Corona-Testzentrum eröffnen darf. Dies gehöre in die Hände der Heilberufler, betonte er am gestrigen Mittwoch bei der Online-Versammlung des AVNR. Nicht nur, weil man damit den Wildwuchs hätte verhindern können – auch der Umgang mit einem positiven Testergebnis erfordere heilberufliche Expertise und eine fundierte fachliche Beratung des potenziell Infizierten.

Das BMG will nun bei der Coronavirus-Testverordnung nachbessern – aber wohl nicht im Sinne des AVNR-Vorsitzenden. Neben der gekürzten Vergütung für alle Anbieter, also auch für Apotheken, plant es, pauschale Beauftragungen von Teststellen, wie es sie in einzelnen Bundesländern gibt, zu kippen. Stattdessen ist eine individuelle Beauftragung vorgesehen, bei der verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind; insbesondere sollen Qualität und Zuverlässigkeit geprüft werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist gestern in die Ressortabstimmung gegangen und soll schon in der kommenden Woche in Kraft treten.

Auftrag für Zertifikaterstellung kam „überfallartig“

Laut Preis betreiben Apotheken derzeit nur knapp ein Viertel aller Teststellen, führen aber etwa die Hälfte aller Tests durch. Man habe der Politik „mal wieder“ in der Not unter die Arme gegriffen und schnell die nötigen Strukturen geschaffen, als es gefragt war. Das setze sich nun fort beim digitalen Impfzertifikat, mit dessen Erstellung die Apotheken „überfallartig“ beauftragt wurden. Schon ab Montag sollen sie Impfnachweise gegen COVID-19 digitalisieren dürfen und sie den Geimpften zur Verfügung stellen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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