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Abrechnung der Corona-Impfstoffe
Blaue Rezepte sind schwierig für die Rechenzentren
Coronaimpfstoffe für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie für die privatärztlichen Praxen werden auf blauen Rezeptformularen verordnet – zum Leidwesen der Rechenzentren. Denn der blaue Hintergrund erschwert die maschinelle Lesbarkeit und verursacht Zusatzkosten.
Blaue Rezepte kommen in der Welt der Apothekenrechenzentren eigentlich nicht vor. Hauptsächlich werden dort rosa Rezepte, das Muster 16, verarbeitet. Dazu kommen gelbe BtM- und weiße T-Rezepte. Darauf sind auch die technischen Prozesse ausgelegt. So ist rot beispielsweise eine Fehlfarbe, das heißt der rosa Hintergrund „verschwindet“ beim Einlesen. Dasselbe gilt übrigens für alles, was mit Rotstift auf dem Rezept vermerkt ist. Die blauen Rezeptformulare kommen bekanntermaßen, wenn überhaupt, für Privatverordnungen zum Einsatz und landen folglich nicht im Rechenzentrum – zumindest bis vor kurzem. Seit nicht mehr nur Vertragsarztpraxen Coronaimpfstoffe verordnen dürfen, ist das anders, denn die Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie die privatärztlichen Praxen sollen Comirnaty und Co. auf den blauen Rezeptformularen verschreiben. Die Abrechnung erfolgt auch über die Rechenzentren.
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Das verursacht dort aber zusätzlichen Aufwand. Wie ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Apothekenrechenzentren VDARZ gegenüber DAZ.online bestätigt, erscheint der blaue Hintergrund beim Einlesen dunkel und macht das Rezept schlecht bis nicht lesbar. Manuelle Nacharbeit könne erforderlich werden. Und die verursache natürlich Kosten, die am Ende die Kunden, also die Apotheken zu tragen haben. Man habe den Deutschen Apothekerverband im Vorfeld auch auf dieses Problem hingewiesen, so der VDARZ-Sprecher. Berücksichtigt wurden die Hinweise des Verbandes aber offensichtlich nicht.
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