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Für die KW 27
Betriebsärzte können erstmalig für Zweitimpfungen bestellen
Für die KW 27, also die Woche vom 5. bis 9. Juli, können die Betriebsärzte und -ärztinnen nun erstmalig COVID-19-Impfstoff für Zweitimpfungen bestellen. Wie bei den Vertragsarztpraxen wird empfohlen, ein gesondertes Rezept zu verwenden. Für die Zweitimpfungen gibt es aber keine Extra-PZN, es werden dieselben Bund-PZN verwendet wie bei den Vertragsarztpraxen. Außerdem wird das letzte Mal am Donnerstag bestellt, ab kommender Woche wird der Bestelltag der Mittwoch sein.
In knapp 14 Tagen, nämlich in der Woche vom 5. bis 7. Juli (KW 27), beginnen auch die Betriebsärzte und -ärztinnen mit den Zweitimpfungen. Was dabei zu beachten ist, hat die ABDA im aktualisierten Leitfaden zusammengestellt. Die Bestellung muss bis Donnerstag, den 24. Juni, 12 Uhr, in der Apotheke sein, die sie wiederum am selben Tag bis spätestens 15 Uhr dem Großhandel übermitteln müssen. Das ist übrigens das letzte Mal, dass am Donnerstag bestellt wird: Künftig wird der Bestelltag der Mittwoch sein, erstmalig am 30. Juni für die für die KW 28 (12. bis 16. Juli).
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Für die KW 27 stehen Comirnaty® und COVID-19-Impfstoff Janssen® zur Verfügung. Folgende Höchstbestellmengen werden empfohlen:
- 300 Dosen (50 Vials) Comirnaty® für Erstimpfungen
- 400 Dosen (80 Vials) COVID-19-Impfstoff Janssen® für Erstimpfungen
Wie auch bei Vertragsarztpraxen sollte der Bedarf für Zweitimpfungen auf einem gesonderten Rezept verschrieben werden, in diesem Fall natürlich auf einem blauen Privatrezept. Wird von der Empfehlung der Bestellung auf zwei getrennten Rezepten abgewichen, muss in jedem Fall kenntlich gemacht werden, wie viel Impfstoffdosen jeweils für die Erst- und Zweitimpfungen bestimmt sind. Denn auch bei den Betriebsärzten und -ärztinnen werden die Dosen für Zweitimpfung bei einer Kontingentierung prioritär beliefert.
Keine Extra-Betriebsarzt-PZN für die Zweitimpfungen
Im Gegensatz zur Gesamtmenge gibt es bei den Zweitimpfungen keine Extra-Betriebsarzt-PZN für die elektronische Bestellung über MSV3. Es werden dieselben Bund-PZN für Zweitimpfungen verwendet wie bei den Vertragsarztpraxen. Das liegt daran, dass sie lediglich der Markierung dienen, welche Vials für Zweitimpfungen eingeplant sind, und keine eigenständigen Artikelnummern darstellen. Bei der Gesamtmenge hingegen erkennt der Großhandel mithilfe der PZN, aus welchem Impfstoff-Kontingent die Vials genommen werden müssen. Hier müssen bei Bestellungen für Betriebsärzte und -ärztinnen über MSV3 seit dem 15. Juni 2021 für jeden Impfstoff die extra Bund-PZN mit dem Zusatz „BA“ verwendet werden.
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