COVID-19-Impfnachweise

Dollarzeichen im Zertifikat, Fehlermeldungen bei Neuregistrierten

Berlin - 23.06.2021, 16:45 Uhr

Noch immer läuft es nicht rund beim Ausstellen der digitalen COVID-19-Impfzertifikate in den Apotheken. (c / Foto: IMAGO / Christian Ohde)

Noch immer läuft es nicht rund beim Ausstellen der digitalen COVID-19-Impfzertifikate in den Apotheken. (c / Foto: IMAGO / Christian Ohde)


Noch immer kämpfen die Apotheken hierzulande mit Problemen beim Ausstellen digitaler Impfnachweise. So wundern sich derzeit viele über Dollarzeichen in den ausgedruckten Zertifikaten. Und viele Neuregistrierte erhalten statt des Impfnachweises eine Fehlermeldung im DAV-Portal. In einem Rundschreiben erläutert der AVWL jetzt die Hintergründe.

Seit nunmehr eineinhalb Wochen stellen Apotheken digitale Impfzertifikate aus – mal mehr, mal weniger erfolgreich. Denn noch immer laufen die Prozesse noch nicht überall rund. Aktuelles Phänomen: Auf den ausgedruckten Zertifikaten steht zu den Punkten „Mitgliedstaat der Impfung“ und „Zertifikataussteller“ nicht etwa Deutschland beziehungsweise das Robert Koch-Institut, sondern jeweils ein Dollarzeichen, gefolgt von einigen wenigen Buchstaben. Das Einlesen in die CovPass-App funktioniert allerdings in den meisten Fällen.

Apotheken und Kunden fragen sich: Sind die Zertifikate tatsächlich gültig? In diesem Punkt gibt der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) Entwarnung. „Aufgrund einer fehlerhaften Aktualisierung im Backendsystem des RKI werden auf den PDF-Ausdrucken der digitalen COVID-19-Impfzertifikate ‚$-Informationen‘ im Text ausgedruckt“, schreibt der Verband an seine Mitglieder. „Die QR-Codes auf den PDF-Ausdrucken und die allgemeinen QR-Codes zur Anzeige sind von dem Fehler nicht betroffen und korrekt. Die Zertifikate können weiterhin ausgestellt werden!“

Mit Problemen kämpfen auch jene Offizinen, die sich erst kürzlich im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) registriert haben. Beim Erstellen der digitalen Impfnachweise erhalten sie die Fehlermeldung „Keine Rückmeldung von der zertifikatausstellenden Stelle“. Der AVWL klärt auf: „Hintergrund ist, dass alle neu registrierten Apotheken beim RKI freigeschaltet werden müssen (Whitelisten) um Zertifikate ausstellen zu können. Hierfür wird nach der Registrierung eine eindeutige Identifikations-ID an den Dienstleister des RKI (IBM) übermittelt und die Apotheke dort freigeschaltet.“ Dieser Vorgang könne vom Verbändeportal des DAV nicht beeinflusst werden, betont der Verband. „Ein genauer Zeitraum von der Meldung bis zur Freischaltung konnte uns leider nicht benannt werden, bisherige Erfahrungswerte zeigen Zeiträume von bis zu zwei Tagen nach Registrierung.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Dollarzeichen

von Wolf am 27.06.2021 um 16:46 Uhr

Einer der bekanntesten Kritiker der Apothekenhonorare unter anderem für Masken ist ja der liebe Dr. von Hirschhausen. Dass wir nach dem Angriff im Fernsehen bei Hart aber (Un-)fair seine Bücher verteilen sollen ist schon ein Stück aus dem Tollhaus. Frei nach dem Motto ich haue dir eine rein und du sagst gefälligst danke dafür.

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