Bundeskabinett

Neue Testverordnung gilt erst ab 1. Juli

Berlin - 23.06.2021, 10:45 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn legt Wert auf Einigkeit im Bundekabinett: Alle seine Verordnungen sind ressortabgestimmt. (b/Foto: IMAGO / Jens Schicke)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn legt Wert auf Einigkeit im Bundekabinett: Alle seine Verordnungen sind ressortabgestimmt. (b/Foto: IMAGO / Jens Schicke)


Heute soll das Bundeskabinett die neue Coronavirus-Testverordnung passieren lassen. Die ihm vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte jüngste Fassung sieht nun ein Inkrafttreten zum 1. Juli vor. 

Nun sollen die Anbieter von Corona-Schnelltests doch ein bisschen mehr Zeit bekommen. Die heute dem Bundeskabinett zur Kenntnisnahme vorgelegte neue Coronavirus-Testverordnung wird erst nächste Woche Donnerstag, am 1. Juli, in Kraft treten. Die – künftig für ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringer einheitliche – Vergütung sollte ohnehin erst zu diesem Zeitpunkt abgesenkt werden, so dass dies in diesem Punkt keinen Unterschied macht. 

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Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine mehrfach nachgebesserte Verordnung nun durchbringt, ist anzunehmen. Laut Kabinettsvorlage hat das Justizministerium die Rechtsprüfung vorgenommen und die Bundesministerien der Finanzen, für Arbeit und Soziales sowie für Wirtschaft und Energie haben dem Entwurf zugestimmt. Auch alle weiteren beteiligten Bundesministerien haben demnach keine Einwände erhoben.

Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und ist nun noch im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Am 31. Dezember 2021 tritt die Verordnung außer Kraft.

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Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde um 12 Uhr korrigiert. Zwar laufen die Allgemeinverfügungen zur Beauftragung zum 20. Juli aus – betroffene Apotheken bleiben jedoch leistungsberechtigt. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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