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Corona-Testverordnung im Kabinett
PoC-Test-Vergütung sinkt ab 1. Juli auf 11,50 Euro
Für PoC-Antigentests, die Apotheken und andere beauftragte Leistungserbringer sowie Testzentren künftig durchführen, gibt es ab 1. Juli nur noch 11,50 Euro. Während es beim Plan bleibt, die Durchführung mit einheitlich 8 Euro zu honorieren, sinkt die Vergütung für die Materialkosten auf 3,50 Euro. So sieht es der Entwurf der neuen Corona-Testverordnung vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute dem Bundeskabinett vorgelegt hat.
Berlin – Erstellt am 23.06.2021, 09:40 Uhr

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Coronatests: Apotheken werden Arztpraxen gleichgestellt
Die neue Coronavirus-Testverordnung hat auf ihren letzten Metern eine weitere Wendung erfahren: Apotheken werden bei PoC-Schnelltests auf Staatskosten nicht allen beliebigen Dritten, die ebenfalls mit Testungen beauftragt werden können, gleichgestellt. Sie sind ab 1. Juli per se zur Erbringung von Leistungen nach der Testverordnung berechtigt. Damit kommt das Bundesgesundheitsministerium einer Forderung der ABDA nach.
Neue Testverordnung gilt erst ab 1. Juli
Heute soll das Bundeskabinett die neue Coronavirus-Testverordnung passieren lassen. Die ihm vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte jüngste Fassung sieht nun ein Inkrafttreten zum 1. Juli vor.
Mehr Aufwand für weniger Geld
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für seine neue Coronavirus-Testverordnung überarbeitet. Es bleibt dabei, dass die Vergütung für die Durchführung von PoC-Tests ab dem 1. Juli auf 12,50 Euro für alle Leistungserbringer sinken wird. Auch die Beauftragung „Dritter“ soll künftig nach strengeren Maßstäben erfolgen und die Abrechnungen genauer kontrolliert werden. Die neuen Prüfpflichten für die Kassenärztlichen Vereinigungen hat das Ministerium etwas abgeschwächt. Den Forderungen der ABDA ist es hingegen nicht nachgekommen.
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