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Bundesrat billigt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Neues Gesetz soll Menschenrechte in den Lieferketten stärken
Der Bundesrat hat heute dem neuen Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen.
Remagen – Erstellt am 25.06.2021, 14:45 Uhr

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