Kein Janssen-Impfstoff für Betriebsärzte, Bestellung jetzt immer mittwochs
Wer Betriebsärztinnen und -ärzte mit COVID-19-Impfstoffen beliefert, muss sich jetzt an neue Fristen gewöhnen. Statt wie bisher bis donnerstags um 12 Uhr, müssen die Mediziner:innen jetzt bis spätestens mittwochs um 12 Uhr ihre Bestellungen für die jeweils übernächste Woche in den Apotheken einreichen. Diese haben bis 15 Uhr am selben Tag Zeit, sie dem Großhandel zu übermitteln.
Erstmals greift der neue Ablauf damit am kommenden Mittwoch, den 30. Juni 2021. Die Bestellung gilt für die Kalenderwoche 28 (12. bis 18. Juli). Verfügbar ist dann laut ABDA-Leitfaden allerdings ausschließlich der Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. Betriebsärztinnen und -ärzte können bis zu 300 Dosen (50 Vials) ordern, die Menge für Zweitimpfungen ist wie gewohnt nicht gedeckelt. Die COVID-19-Vakzine von Janssen wird in KW 28 nicht ausgeliefert.
Seit dem 15. Juni 2021 steht den Betriebsärztinnen und -ärzten für jeden Impfstoff eine extra Bund-PZN mit dem Zusatz „BA“ zur Verfügung. Diese müssen der ABDA zufolge bei elektronischer Bestellung über MSV3 unbedingt verwendet werden, um die Zuordnung der Bestellung beim pharmazeutischen Großhandel zum Impfstoff-Kontingent für die Betriebsärztinnen und -ärzte sicherzustellen. „Für Verordnungen über Zweitimpfungen werden dieselben Bund-PZN für Zweitimpfungen verwendet wie bei den Vertragsärzten“, informiert die Standesvertretung. „Diese sind keine eigenständigen Artikelnummern, sondern dienen ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfungen verwendet werden sollen.“