Beschlossen vom Bundestag und Bundesrat

Neues Tierarzneimittelgesetz tritt am 28. Januar in Kraft

Bundesrat und Bundestag haben vergangene Woche – der letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode – den Weg für das neue Tierarzneimittelgesetz frei gemacht. Es wird am 28. Januar 2022 in Kraft treten. Von diesem Tag an gilt auch eine EU-Verordnung, die EU-weit das Recht für Tierarzneimittel neu regelt. Bei der Verabschiedung wurden auch die letzten Änderungswünsche des Gesundheitsausschusses des Bundestages berücksichtigt.

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