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Pharmazeutische Dienstleistungen
DAV und GKV-Spitzenverband verhandeln weiter
Beim Deutschen Apothekerverband besteht noch Hoffnung, mit dem GKV-Spitzenverband die Details zu honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen im Verhandlungswege regeln zu können. Auch wenn die gesetzliche Frist hierfür am 30. Juni abgelaufen ist, will man die Verhandlungen fortsetzen, erklärte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz am gestrigen Donnerstagabend im Anschluss an die ABDA-Mitgliederversammlung.
Mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen geschaffen. Ab Mitte Dezember dieses Jahres wird zur Finanzierung dieser neuen Aufgaben auf Rx-Arzneimittel ein weiterer Festzuschlag von 20 Cent je Packung erhoben. Dann sollte auch klar sein, wofür die 150 Millionen Euro, die auf diese Weise im Jahr zusammenkommen sollen, verwendet werden und wie das Abrechnungsprozedere läuft.
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Diese pharmazeutischen Dienstleistungen plant die ABDA
Der Gesetzgeber hat dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband aufgegeben, im Benehmen mit dem PKV-Verband diese pharmazeutischen Dienstleistungen „sowie das Nähere zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, zur Vergütung der erbrachten Dienstleistungen und zu deren Abrechnung“ zu vereinbaren. Und zwar bis zum 30. Juni 2021. Kommt bis zu diesem Zeitpunkt keine Vereinbarung zustande, entscheidet die Schiedsstelle, heißt es im Gesetz.
Bislang war zu den Verhandlungen nichts nach außen gedrungen. Dass sie nicht einfach sein werden, war von Anfang an klar. Nun räumte auch ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz gestern bei der Pressekonferenz nach der ABDA-Mitgliederversammlung wenig überraschend ein, dass sich DAV und GKV-Spitzenverband bislang nicht haben einigen können. Am vergangenen Dienstag habe es eine weitere Verhandlungsrunde gegeben, die jedoch offen ausgegangen sei. Doch Schmitz gibt sich zuversichtlich: Man werde nun versuchen, die Verhandlungen zu intensivieren – trotz Fristablaufs wird es also weiter gehen. Es sei nicht ungewöhnlich, dass die Verhandlungspartner den gesetzlichen Fristen etwas hinterherhinken. In vielen Punkten sei man bereits zusammengekommen, aber es gebe auch noch Differenzen. Schmitz jedenfalls hofft, dass es noch im Verhandlungswege klappen wird und die Schiedsstelle nicht angerufen werden muss.
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