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Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft
Rosa Rezept ist nur noch 28 Tage gültig
Seit dem 3. Juli gelten Arzneimittelrezepte zulasten der GKV nur noch 28 Tage, statt wie bislang einen Monat. Die Frist, die schon für Hilfsmittel gilt, trifft nun auch Arzneimittel. Auch Wiederholungsrezepte sind mit Änderung der Arzneimittel-Richtlinie jetzt möglich, zumindest theoretisch.
Stuttgart – 05.07.2021, 14:15 Uhr

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E-Rezept ab 1. Januar 2022? Ja, aber nur wenn’s technisch geht. Aber es geht nicht. 3G am Arbeitsplatz! Ja, muss kontrolliert und dokumentiert werden. Immer noch ungeimpft? Dann muss ein aktueller offizieller Antigentest vorgelegt werden, keine Online- und Selbsttests. Warum nicht lieber impfen? Die Ampel will mehr Fortschritt wagen – und Kürzungen für umsatzstarke Apotheken? Die Kammern wollen keinen Fortschritt wagen und am liebsten nur eine SMC-B-Karte pro Apotheke: digitaler Fortschritt trifft auf altes Zunftrecht. Auch beim Impfen gegen Covid-19: pandemische Notlage trifft auf Standesrecht. Apotheken wollen impfen, unterstützt von vielen Politikern und sogar vom RKI, aber Bedenkenträger verhindern es. So kommen wir nicht weiter.
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