Trotz Anhebung um 1 Euro

Overwiening: Impfstoff-Vergütung „noch nicht kostendeckend“

Berlin - 06.07.2021, 12:00 Uhr

Für die Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen sollen die Apotheken künftig 7,58 Euro je Vial bekommen und damit 1 Euro mehr als bisher. (Foto: IMAGO / IPON) 

Für die Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen sollen die Apotheken künftig 7,58 Euro je Vial bekommen und damit 1 Euro mehr als bisher. (Foto: IMAGO / IPON) 


Dass die Apotheken bei der Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen künftig 1 Euro mehr je Vial erhalten sollen, ist aus der Sicht der ABDA nicht ausreichend. Damit sei die Vergütung dieser Leistung weiterhin nicht kostendeckend, betont ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

Mit der Anpassung der Vergütung der Apotheken für die COVID-19-Impfstoffdistribution hat sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Zeit gelassen. Bereits am 17. Mai hatte die ABDA dem Ministerium wie gefordert eine Aufstellung vorgelegt, aus der sich der tatsächliche Aufwand der Apotheken für diese Tätigkeit ableiten lässt. Das Fazit der ABDA: Ein Honorar von 18,08 Euro je Vial sei angemessen.

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Dieser Einschätzung folgt das BMG offenbar nur sehr bedingt. Wie gestern bekannt wurde, plant es zwar, die Apothekenvergütung anzuheben – allerdings lediglich um 1 Euro auf dann 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ein entsprechender Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung wurde gestern bekannt.

In einer Pressemitteilung bezieht die ABDA nun Stellung zu der geplanten Anpassung. „Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker bewerten den am 5. Juli 2021 veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung als Schritt in die richtige Richtung, der aber bei weitem noch nicht ausreichend ist“, schreibt die Standesvertretung.

Derzeitige Vergütung ist unzureichend

„Die Vergütung ist auch mit der Anhebung um 1 Euro für die Apotheken noch nicht kostendeckend“, unterstreicht demnach ABDA-Chefin Gabriele Regina Overwiening. Doch zumindest erkenne der Entwurf an, dass „die derzeitige Vergütung unzureichend ist“. Die ABDA-Präsidentin hebt noch einmal die Leistungen der Offizinen im Land hervor: „Jede Woche passen sich die Apotheken den Impfstofflieferungen, die sie erhalten, neu an und machen dabei einen hervorragenden Job in der Pandemie-Bekämpfung. Alle Details mit den Arztpraxen vor Ort zu klären und die Versorgung zu organisieren – von der Bestellung über die Quotierung bis zur tatsächlichen Auslieferung – ist personalintensiv und zeitaufwendig. Aufgrund der kleinteiligen Versorgungsstruktur mit inhabergeführten Apotheken ist die Logistik dabei gleichzeitig besonders effizient und flexibel.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Unterfinanzierung Corona Impfstoff/Digitaler Impfpass

von pille62 am 07.07.2021 um 11:09 Uhr

........deutsche Behörden stellen kaum ein Shriftstück unter 13,00 Euro aus ,eher mehr z.B. Auszug Geburtsregister wird von Amt zu Amt geschickt kostet ca.49,55 Euro.
Was berechtigt deutsche Behörden zu einer deutlich höhreren Preisgestaltung, als die Beträge die Herr Spahn für derartige öffentliche Aufgaben bereit ist zu zahlen!?
Es ist Wahl! Wenn unsere Aufgabe so wichtig ist, dann sollten wir vielleicht die Organisation Corona-Impfstoff Abgabe und Austellung digitaler impfpass einstellen,
bis angemessenene Preise festgelegt worden sind!
Klappt ja beiden Lokführeren auch!

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