Verbändeportal ist bereit

ABDA: Ab morgen gibt es Impfzertifikate für Genesene in der Apotheke

Berlin - 08.07.2021, 14:00 Uhr

Ab morgen können Apotheken auch Genesenenzertifikate ausstellen. (IMAGO / Ralph Peters)

Ab morgen können Apotheken auch Genesenenzertifikate ausstellen. (IMAGO / Ralph Peters)


Nun gibt es doch eine Lösung: Nachdem Apotheken in den vergangenen Tagen von COVID-19 Genesene und deshalb nur einmal Geimpfte, die hierfür einen digitalen Nachweis wünschten, vertrösten mussten, soll ab dem morgigen Freitag alles anders sein. Dann können Apotheken über das DAV-Portal auch Impfzertifikate für Genesene ausstellen, wie die ABDA mitteilt.

Am gestrigen Mittwoch hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium noch, dass Apotheken „in Kürze“ auch die digitalen COVID-19-Genesenenzertifikate anbieten könnten. Noch seien „apothekenseitig“ Anpassungen am Webportal notwendig. Die Zertifikate können bislang nur Arztpraxen ausstellen. Die ABDA ließ Anfragen der DAZ hierzu unbeantwortet – nun vermeldet sie aber per Pressemitteilung: Ab dem morgigen Freitag sind die digitalen Zertifikate für Genesene in den Apotheken erhältlich.

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Warten auf „Anpassungen am Webportal“

Wo hakt es bei den Genesenenzertifikaten aus der Apotheke?

„Nachdem auf dem Server des Robert Koch-Instituts (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt“, heißt es in der Pressemitteilung der Standesvertretung.

Drei Dokumente müssten Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten, so die ABDA weiter: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, zum Beispiel in Form des gelben Impfbuchs.

Damit handelt es sich also um ein „Genesenenimpfzertifikat“. Für den Anspruch auf ein „einfaches“ Genesenenzertifikat muss laut Coronavirus-Testverordnung nämlich keine Impfung nachgewiesen werden, sondern nur ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Diese Option besteht offenbar weiterhin nicht in der Apotheke.

Apothekenportal bereit

„Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können“, erklärt der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. Immerhin gebe es mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele inzwischen geimpft seien. „Ihnen kann das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen“, so Dittrich.

Doch was heißt das konkret für die Apotheke? Welche Aktion ist nötig? Hierzu erklärt die ABDA auf Nachfrage: „Sobald der Schalter für Genesenen-Impfung betätigt wurde, wird die Nummer der Dosis automatisch eingestellt und kann für die Ausstellung eines Impfzertifikates für Genesene nicht geändert werden.“

Auch für dieses Impfzertifikat gibt es künftig 6 Euro brutto für die Apotheke. 

Bürger:innen, die eine ausstellende Apotheke suchen, finden diese nun ebenfalls über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de. Dort sind laut ABDA 95 Prozent aller Apotheken in Deutschland gelistet, von denen fast alle die Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten anbieten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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