- DAZ.online
- News
- Apotheke
- E-Rezept-Apps: Wo die ...
Zusatzfunktionen von Drittanbietern
E-Rezept-Apps: Wo die Gematik-Welt endet
E-Rezepte sollen zukünftig ausschließlich über die App der Gematik bei Apotheken und Versandhändlern eingelöst werden können. Diese Absicht formulierte Gottfried Ludewig vom Bundesgesundheitsministerium beim ABDA-Talk „Lass uns reden!“ mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening am gestrigen Mittwochabend. Die Gematik-App sei der „sichere Hafen“ und biete den Versicherten diskriminierungsfreie Auswahlmöglichkeiten. Trotzdem wolle man es Dritten ermöglichen, bestimmte Mehrwerte und Sonderfunktionen rund um die E-Rezepte zu schaffen.
Die Gesundheitsbranche wartet nach wie vor auf eine Rechtsverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), die klarstellen soll, inwiefern E-Rezepte beziehungsweise deren Zugangscodes (Tokens) abseits der staatlichen Gematik-App eingelöst werden können. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter für Digitalisierung im BMG, hat nun im Rahmen des ABDA-Live-Talkformats „Lass uns reden!“ unmissverständlich klargestellt: „Wir schulden den Versicherten einen Weg, der von allen Stellen geprüft und sicher ist.“ Doch zugleich wies Ludewig darauf hin, dass man beim E-Rezept auch auf die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten setze. „Wenn es darum geht, sich Fehlmedikationen oder Wechselwirkungen anzeigen zu lassen, dann endet irgendwann auch die Gematik-Welt.“
Eine staatliche App solle nicht zum Wettbewerbsteilnehmer von Zusatzfunktionen werden, so Ludewig. Doch sie sei der „sichere Hafen“ für das elektronische Rezept. „Und das soll sie bleiben!“ Die Gematik-App biete den Versicherten diskriminierungsfrei die Auswahlmöglichkeiten, wo sie ihre E-Rezepte einlösen möchten. Diese Einlöse-Funktion soll in der Hoheit der Gematik-App liegen, denn diese werde den Nutzern ja gerade die freie Auswahl bieten, zu welchen Anbietern – ob stationäre Apotheken oder Versandhändler – sie ihre E-Rezepte weiterleiten.
Auf die Frage, ob er für diese Aussagen eine Versicherung abgeben würde, antwortete Digital-Chef Ludewig: „Ich kann auf jeden Fall die Hoffnung der ein oder anderen Versicherung auflösen, dass es noch 20 andere Apps geben wird, wo das E-Rezept direkt reinfließt. Das wird nicht passieren!“ Man müsste diese Apps dann „auf Herz und Nieren“ überprüfen. Das sei nicht machbar. Einzig die Gematik-App soll nach den Vorstellungen des BMG dieses Siegel führen. In der vergangenen Woche wurden umfangreiche Gutachten zur Sicherheit der staatlichen E-Rezept-Anwendung veröffentlicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte die Datensicherheit der App bestätigt und ihr damit die Freigabe erteilt.
Mehr zum Thema
Gutachten zur E-Rezept-App
Wie sicher ist die Gematik-App?
Kurz vor dem Start des E-Rezept-Testlaufs
AOK fordert Einbindung des E-Rezepts in Kassen-App
Abseits der Einlöse-Prozesse innerhalb der Gematik-App haben die Patientinnen und Patienten auch die Möglichkeit, die E-Rezept-Tokens per Papierausdruck ausgehändigt zu bekommen. Apotheker Ralf König vom BMG-Beratergremium Health Innovation Hub hatte auf diversen Veranstaltungen immer wieder seine Einschätzung formuliert, dass in der Anfangszeit rund 90 Prozent der E-Rezepte in Papierform vorliegen würden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil für die Freischaltung und anschließende Nutzung der Gematik-App noch ein aufwendiges Verfahren vorgesehen ist.
Bei der ABDA wittert man hier ein „Einfallstor“ für Wettbewerbsverzerrungen zwischen stationärer Versorgung und Versand. „Wenn unsere Zielsetzung ist, dass die Apotheken helfen soll, das Gesundheitswesen zu digitalisieren, dann ist es wichtig, dass die Tokens nicht einfach abfotografiert und in der Weltgeschichte herumgeschickt werden können“, forderte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Dieses Szenario hatten auch bereits Ralf König und Vertreter von DocMorris skizziert. Demnach könnte der ausgedruckte Zugangscode mit einem Smartphone fotografiert und übermittelt werden, ohne dabei eine zugelassene App zu nutzen. Dies wäre technisch möglich und rechtlich wohl sicher, weil die ausgedruckten E-Rezept-Tokens im Gegensatz zum klassischen Muster-16-Rezept keinen rechtsgültigen Formularcharakter besitzen. Ein solches Übermitteln wäre auch kein verbotenes Makeln.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.