Neue Vorschriften für Chemikalien seit Januar

Ist Herstellung und Abgabe von Gemischen in kleinen Mengen noch möglich?

Seit dem 1. Januar 2021 gelten für die Abgabe von Chemikalien neue Vorschriften. Daraus ergeben sich für neue Melde- und Kennzeichnungspflichten. Da für Apotheken keine Ausnahmen für Kleinstmengen gelten, ist die Herstellung und Abgabe bestimmter Gemische als Einzelanforderungen von Kunden faktisch unmöglich geworden. Der einzig praktikable Weg für die Apotheke besteht derzeit darin, endverbrauchertauglich verpackte und gekennzeichnete Gemische zu beziehen und unverändert abzugeben