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Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
Apotheken sollen Impfstoffe für Impfaktionen beschaffen
Nachdem COVID-19-Impfstoffe lange Zeit Mangelware waren, erwarten Bund und Länder nun ein Überangebot. Die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern haben sich vor diesem Hintergrund beraten, wie noch nicht Geimpfte besser zu erreichen sind und wie Verwürfe vermieden werden können. Am gestrigen Montag fassten sie einen Beschluss, der unter anderem vorsieht, noch mehr Flexibilität in die Impfstoffversorgung zu bringen. Geplant ist zudem, dass Apotheken ab Oktober auch die Impfzentren versorgen.
Am vergangenen Montag hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) nach einer Videoschaltkonferenz einen Beschluss zur Weiterentwicklung des Impfstoffangebots und der Verteilung verfügbarer COVID-19-Impfstoffe gefasst. Darin stellen die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern zunächst fest, dass die Verfügbarkeit an Impfstoffen die Nachfrage schon bald „deutlich“ übersteigen wird. Sowohl in den Impfzentren als auch in den Arztpraxen und bei Betriebsärzten sinke die Nachfrage. Die für August erwarteten Impfstoffmengen müssten daher nicht mehr vollumfänglich an diese ausgeliefert werden – eine übermäßige Lagerhaltung bei den Ländern und in Arztpraxen will man vermeiden.
Wo nun also hin mit den Vakzinen? Zunächst hat man die hierzulande noch nicht Geimpften im Blick. Denn für den Erfolg der Impfkampagne ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend, konstatiert auch die GMK. Stand 19. Juli 2021 waren in Deutschland 46,7 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft, 60,0 Prozent hatten mindestens eine Impfdosis erhalten.
Impfangebote auf Marktplätzen oder in Einkaufzentren
Nun wollen Bund und Länder also ihre Bemühungen verstärken, auch diejenigen zu erreichen, „die sich bisher nicht für eine Impfung entschieden haben“. Gelingen soll dies unter anderem mit einer weiterentwickelten Informationskampagne („Deutschland krempelt die Ärmel hoch“). Aber auch mit zusätzlichen niedrigschwelligen Impfangeboten durch mobile Impfteams beziehungsweise Impfzentren – zum Beispiel auf Marktplätzen, in Kirchen, Supermärkten oder bei Kultur- und Sportaktivitäten. Hierbei würden die Minister:innen offensichtlich auch ein Engagement der Apotheken begrüßen. So heißt es in ihrem Beschluss weiter: „Wenn niedergelassene Ärzte und/oder Apotheken Kooperationspartner niedrigschwelliger Impfaktionen sind, ist eine Bestellung der benötigten Impfdosen durch die beteiligten Ärzte auch über Großhandel und Apotheken möglich.“
Zudem will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüfen, ob noch weitere Flexibilisierungen bei der Verteilung der Vakzinen möglich sind. Erst vergangene Woche hatte es mit einer geänderten „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte“ eine pragmatische und flexiblere (Um)Verteilung von bereits an den Phamagroßhandel und Apotheken ausgelieferten Impfstoffen zwischen den verschiedenen Leistungserbringern ermöglicht.
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Weiterhin wollen Bund und Länder bis Mitte August prüfen, wie die Impfzentren beziehungsweise mobilen Impfteams sowie der öffentliche Gesundheitsdienst spätestens ab dem 1. Oktober 2021 in die Versorgung mit Impfstoffen über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel eingebunden werden können.
Vorbereitungen für Impfstoffspenden laufen
Ziel ist letztlich auch, den Verwurf auf ein Minimum zu begrenzen. Was hierzulande nicht verbraucht wird, soll Drittstaaten gespendet werden – soweit die Lagerhaltung eine Weitergabe zulässt. Das BMG werde dafür „zeitnah einen logistischen Prozess auf den Weg bringen, um die Impfstoffe, die bisher ausschließlich in den Verteilzentren der Länder gelagert wurden, bei den Ländern abzuholen“, heißt es im Beschluss. Bund und Länder werden zudem fachlich beraten, „wie mit Impfstoffen, die bereits an Impfzentren und Arztpraxen ausgeliefert wurden, vor dem Hintergrund pharmazeutisch-technologischer und rechtlicher Fragestellungen umgegangen werden kann“. Grundsätzlich sei die Abgabe von Impfstoffen an Drittstaaten ausschließlich durch die Bundesregierung möglich.
1 Kommentar
was
von Karl Friedrich Müller am 20.07.2021 um 17:11 Uhr
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