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Impfstoffbestellung für die KW 32
Moderna kommt frühestens im September in die Praxen
Für COVID-19-Schutzimpfungen in Arztpraxen steht weiterhin Impfstoff von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson bereit. Die Vakzine von Moderna, die eigentlich auch noch im August in die Praxen kommen sollte, wird nach jetzigem Stand „frühestens“ im September dorthin geliefert. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter Berufung auf Informationen des Bundesgesundheitsministeriums mit.
Für die Woche vom 9. bis 15. August können die Arztpraxen wieder die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson bei den Apotheken ordern. Die Bestellung hat bis zum kommenden Dienstag, dem 27. Juli 12 Uhr, zu erfolgen. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren aktuellen Praxisnachrichten mit. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gehe davon aus, dass alle Bestellungen beliefert werden können. Dies sei auch in der Woche davor (2. bis 8. August) der Fall, für die die Bestellungen bereits vorlägen. Die Arztpraxen würden die Zahl an Impfstoffdosen erhalten, die sie angefordert hätten.
Der Impfstoff von Moderna soll allerdings frühestens im September an die Praxen ausgeliefert werden. Das US-Unternehmen hat offensichtlich Anlaufschwierigkeiten, sich in die etablierten Lieferwege einzufügen – vor einiger Zeit plante es noch einen Direktvertrieb.
Keine Vorgaben zur Höchstbestellmenge
Ärzte geben in der kommenden Woche erneut auf den Rezepten an, wie viele Dosen von welchem Hersteller sie für Erst- und gegebenenfalls für Zweitimpfungen in der zweiten Augustwoche benötigen. Es gibt keine Vorgaben zu den Höchstbestellmengen je Arzt.
Das BMG appellierte laut KBV noch einmal, nur so viele Impfstoffdosen zu bestellen wie in der Woche verimpft werden können. Es wies zudem darauf hin, dass Ärzte nicht verbrauchte Dosen an andere Vertragsärzte, an Privat- und Betriebsärzte oder an Impfzentren und angegliederte mobile Impfteams weitergeben könnten. Eine Rückgabe von Impfstoff sei nicht möglich.
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Auch Apotheken können übrig gebliebenen Impfstoff mittlerweile an Praxen abgeben, die nicht oder nicht in entsprechendem Umfang bei ihnen bestellt haben. Es spielt auch keine Rolle mehr, ob die jeweiligen Praxen auch sonst ihren Praxisbedarf bei dieser Apotheke bestellen.
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