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Nahrungsergänzungsmittel zum Corona-Schutz
Verbraucherminister warnt vor Werbetricks
Berlin - 29.07.2021, 07:00 Uhr
![Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel, die das Immunsystem unterstützen sollen, gibt es viele. Mit einer Schutzwirkung gegen Corona dürfen sie aber nicht beworben werden. (Foto: IMAGO / MiS)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/f/e/5/4/fe54c42963347439334be11d8b2eea7b6a285214/NEM_Immun_IMAGO_MiS-5037x2831-637x358.jpg)
Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel, die das Immunsystem unterstützen sollen, gibt es viele. Mit einer Schutzwirkung gegen Corona dürfen sie aber nicht beworben werden. (Foto: IMAGO / MiS)
Nahrungsergänzungsmittel gegen Corona? Obwohl NEM als Lebensmittel keine Erkrankungen verhindern oder lindern können, finden sich im Internet immer wieder Händler, die solche Werbeversprechen geben. Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung ist ihnen auf der Spur. Im vergangenen Jahr fielen ihr 19 Angebote negativ auf – unter anderem auf den Webseiten von Reformhausketten und Online-Apotheken. Das geht aus einem aktuellen Jahresbericht des Landesministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hervor.
Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat heute seinen Jahresbericht zur Überwachung von Lebensmitteln, Trinkwasser und Futtermitteln vorgestellt. Unter anderem hat sich die Lebensmittelüberwachung mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) befasst – dabei hat sie auch zweifelhaften Werbetricks nachgespürt, mit denen Unternehmen die Angst der Verbraucher:innen vor einer Coronainfektion ausnutzen.
Im Jahresbericht wird klargestellt: NEM sind keine Arzneimittel – deshalb sind Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, hier nicht erlaubt. Aussagen mit Gesundheitsbezug für Lebensmittel, sogenannte Health Claims, sind zwar möglich – aber nur, wenn die beworbenen Eigenschaften mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden belegt sind und die Aussagen auf EU-Ebene zugelassen wurden. Zur COVID-19-Erkrankung gibt es weder zugelassene Health Claims noch ist es erlaubt, einen direkten Bezug zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und einer Wirkung dagegen herzustellen.
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Dennoch: Bei einer Überprüfung einschlägiger Internetwerbung für NEM fielen der amtlichen Überwachung des Landes 19 Angebote negativ auf: in einem Verkaufs-Webinar, in Newslettern und Blogs sowie auf Webseiten von Reformhausketten, Online-Apotheken oder Unternehmen. Es habe zwar selten direkt krankheitsbezogene Angaben gegeben. Dafür sei mit besonderen Techniken und Tricks ein Zusammenhang zwischen dem angebotenen NEM und einer Wirkung gegen COVID-19 hergestellt worden. Zum Beispiel durch Gestaltung von „Snippet“-Inhalten (den Kurzinformationen, die bei Abfragen mit Suchmaschinen erscheinen), mittels Programmierung der „Suchfunktion“, der Wahl bestimmter Kategoriebezeichnungen im Shop und der Verlinkung von Seiten mit allgemeinen Informationen zu COVID-19. „Beliebt waren auch Abbildungen, die eine Eliminierung des Coronavirus darstellten“, so der Bericht. Auch bei Vor-Ort-Kontrollen seien drei Händler aufgefallen, die in ihrem Werbematerial eine vermeintliche Wirkung der Produkte gegen das neuartige SARS-CoV-2-Virus vortäuschten.
Peter Hauk, baden-württembergischer Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, empfahl Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich nicht durch übertriebene Wirkungsbehauptungen von NEM täuschen zu lassen und rät zur Vorsicht vor unseriösen Angeboten.
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