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Ab 2022 bei allen Rezepturen
Hash-Codes bei Cannabis sind nur ein Vorgeschmack
Seit dem 1. Juli müssen Cannabis-Verordnungen mit einem sogenannten Hash-Wert versehen werden. Das lief bei weitem nicht überall reibungslos, unter anderem, weil zum Start gar nicht alle Softwareanbieter in der Lage waren, die Zahlenfolge zu drucken. Das war aber vermutlich nur ein Vorgeschmack auf das, was den Apotheken im kommenden Jahr blühen könnte. Denn dann werden die Hash-Codes auf allen Rezepturverordnungen Pflicht.
Laut Statistik der ABDA wurden im Jahr 2020 in Apotheken in Deutschland 12,66 Millionen Rezepturen hergestellt. Der Anteil der Cannabisrezepturen steigt zwar von Jahr zu Jahr, dennoch macht er mit 0,27 Millionen nur einen sehr kleine Teil der Rezepturzubereitungen aus. Doch dieser kleine Teil hat im vergangenen Monat den Apotheken so einigen Ärger bereitet.
Grund ist eine neue Formalie, die seit 1. Juli umgesetzt werden muss. Für alle Rezepturen gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe, also für Cannabis in Form getrockneter Blüten, Cannabisextrakte und Dronabinol-Zubereitungen, muss ein „Hash-Wert“ (oder „Hash-Code“) auf das Rezept gedruckt werden. Der Hash-Wert ist eine 40-stellige Ziffernfolge, die verteilt auf die zweite und dritte Taxzeile des Rezepts gedruckt wird und sozusagen das Papierrezept mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten verlinkt. Außerdem müssen elektronische Zusatzdaten, der Z-Datensatz, mit dem Abrechnungsdatensatz des Rezepts an die Krankenkasse übermittelt werden.
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Der Start des Ganzen war vor allem deswegen holprig, weil gar nicht alle Softwaresysteme in der Lage waren, diese neue Formalie zu erfüllen. Mittlerweile haben zwar wohl viele nachgebessert, wenn aber die Abrechnung deswegen erst einige Tage oder sogar Wochen später erfolgen kann, droht ein Folgeproblem: Aufgrund der kurzen Gültigkeit der BtM-Rezepte über Cannabis-Zubereitungen kann die Gültigkeitsdauer der Verordnung schon abgelaufen sein, bis die Technik funktioniert und das Rezept taxiert werden kann.
Ohne Schnittstellen droht Systembruch
Das Ganze ist vermutlich nur ein Vorgeschmack auf das, was noch auf die Apotheken zukommt: Ab 1. Januar 2022 wird der Hash-Wert bei allen Rezepturen Pflicht, das heißt, bei deutlich mehr Verordnungen als jetzt. Man kann nur hoffen, dass die Softwarehäuser bis dahin ihre Hausaufgaben machen. Und dabei geht es nicht nur darum, den Hash-Code erzeugen zu können. Eigentlich sind gleichzeitig auch neue Schnittstellen zwischen der Warenwirtschaft und externen Dokumentations- bzw. Taxationsprogrammen unabdingbar, um die Herstelldaten, die im Abrechnungsdatensatz weiterverwendet werden, nicht doppelt eingeben zu müssen.
4 Kommentare
aha
von Karl Friedrich Müller am 03.08.2021 um 18:09 Uhr
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Zweck
von Michael Mischer am 03.08.2021 um 14:53 Uhr
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Hash
von ratatosk am 03.08.2021 um 9:34 Uhr
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Zum Verständnis:
von Karl Friedrich Müller am 03.08.2021 um 8:17 Uhr
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