Ab September 2021 mit mRNA

Weg frei für Auffrisch- und Zusatzimpfungen gegen COVID-19

Stuttgart - 03.08.2021, 12:15 Uhr

Nicht nur vulnerable Gruppen sollen eine Auffrischimpfung bekommen. Im Sinne gesundheitlicher Vorsorge soll allen bereits vollständig Geimpften, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. (c / Foto: Valerii / AdobeStock)

Nicht nur vulnerable Gruppen sollen eine Auffrischimpfung bekommen. Im Sinne gesundheitlicher Vorsorge soll allen bereits vollständig Geimpften, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. (c / Foto: Valerii / AdobeStock)


Bereits im Vorfeld der gestrigen Konferenz der Gesundheitsminister (GMK) war bekannt geworden, dass es bald mit den Corona-Auffrischimpfungen für Risikogruppen losgehen könnte. Außerdem war von Zusatzimpfungen für diejenigen die Rede, die bislang mit Vektor-Impfstoffen geimpft worden sind. Nun liegt der GMK-Beschluss vor: Ab September können die Auffrisch- und Zusatzimpfungen starten. Außerdem werden „nunmehr alle Länder Impfungen für Zwölf- bis 17-Jährige auch in Impfzentren oder auch mit anderen niedrigschwelligen Angeboten anbieten“.

Anlässlich von Berichten über eine verminderte Wirksamkeit der Vektor-Impfstoffe gegen COVID-19-Varianten und gleichzeitig Berichten über „zu viel“ Impfstoff in Deutschland, war die DAZ bereits der Frage nachgegangen, ob in Deutschland vielleicht bald eine Empfehlung zu erwarten ist, einmal mit Janssen (Johnson & Johnson) Geimpfte mit einem mRNA-Impfstoff zweitzuimpfen? Bei der Pressestelle des RKI (Robert Koch-Institut) hatte man der DAZ zunächst nicht weiterhelfen können.

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Aus den Medien erfuhr man jedoch, dass es um diese Frage auch bei der Konferenz der Gesundheitsminister (GMK) am vergangenen Montag gehen sollte. Tatsächlich heißt es im nun veröffentlichten Beschluss der 94. GMK vom 2. August 2021 zum Thema Auffrischimpfungen:


Es wird ab September 2021 im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten.“ 

94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Beschluss vom 2. August 2021 


Außerdem sollen Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte zu Hause durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen.

Auffrischimpfungen sollen immer mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe erfolgen – unabhängig vom vorher verabreichten Impfstoff. Dabei scheint der Impfstoff nicht noch einmal knapp zu werden, denn es heißt auch:


Darüber hinaus wird ab September ebenfalls im Sinne gesundheitlicher Vorsorge allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna angeboten.“ 

94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Beschluss vom 2. August 2021


Auch solche Zusatzimpfungen sollen überall erfolgen können: In den Impfzentren der Länder, durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Bereits am Freitag hatte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) noch darüber berichtet, dass man bei der STIKO (Ständige Impfkommission) – nach der Entscheidung Israels zu Auffrischimpfungen gegen Corona für ältere Menschen – für Deutschland noch nicht die nötigen Daten für eine solche Empfehlung sehe. Zum Vorgehen Israels sagte der Virologe und STIKO-Chef Thomas Mertens, dass nichts dagegen spreche, wenn ein Staat aus Fürsorgepflicht solche Impfangebote mache – auch ohne Evidenz. Aufgabe der STIKO seien jedoch Empfehlungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Insofern warte man eine Datengrundlage ab, hieß es.



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