Neue Formalität

Was steckt im Hash-Code und wozu braucht man ihn?

Stuttgart - 04.08.2021, 07:00 Uhr

Apotheken müssen seit neuestem spezielle Zahlenfolgen auf bestimmte Rezepte drucken. (Foto: Dmitry / AdobeStock)

Apotheken müssen seit neuestem spezielle Zahlenfolgen auf bestimmte Rezepte drucken. (Foto: Dmitry / AdobeStock)


Seit 1. Juli 2021 müssen Rezepte über Cannabis, parenterale Zubereitungen und Substitutions-Fertigarzneimittel mit dem sogenannten Hash-Code bedruckt werden. Ab kommendem Jahr gilt das auch für „normale“ Rezepturen und Abfüllungen sowie Substitutions-Rezepturen. Doch was ist das eigentliche für eine Zahlenfolge und wozu braucht man sie?

„Hash-Wert“ oder „Hash-Code“ ist vermutlich in manchen Apotheken eines der neuen Reizwörter. Denn was es bei Parenteralia schon eine Weile gibt, ist seit 1. Juli auch bei Cannabis-Rezepturen und Substitutions-Fertigarzneimitteln Pflicht. Auf die Verordnungen muss ein Hash-Wert aufgebracht werden. Ab 1. Januar 2022 ist er dann bei allen Rezepturen Pflicht. Die Einführung lief bei weitem nicht überall reibungslos, unter anderem weil zum Start gar nicht alle Softwareanbieter in der Lage waren, die Zahlenfolge zu generieren. 

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Kurz gesagt ist der Hash-Wert ist eine 40-stellige Ziffernfolge, die verteilt auf die zweite und dritte Taxzeile des Rezepts gedruckt wird und sozusagen das Papierrezept mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten verlinkt. Denn zusätzlich müssen elektronische Zusatzdaten, der Z-Datensatz, mit dem Abrechnungsdatensatz des Rezepts an die Krankenkasse übermittelt werden. Ebenfalls neu für die Apotheken ist, dass auf das Rezept eine von der Warenwirtschaft vergebene Transaktionsnummer über dem Feld „Apotheken-Nummer / IK“ gedruckt wird.  Sie dient der Zuordnung und ist ebenfalls in den Z-Daten enthalten.

Was versteckt sich (für die Apotheke erstmal nicht sichtbar) im Z-Datensatz

Der Z-Datensatz beginnt mit folgenden Feldern: 

Feld AbgabedatensatzBeschreibung
IK der ApothekeInstitutionskennzeichen (IK) der Apotheke.
Transaktionsnummer

Von Warenwirtschaft vergebenes Zuordnungsmerkmal.

Neunstellige Dezimalzahl, die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer.

ZeitstempelAbgabedatum (!) und Zeitpunkt „00:00“

Dahinter folgt der Herstellungs-Datensatz, der dieselben Datenfelder enthält, die auch für das E-Rezept benötigt werden: Jeder Bestandteil der Rezeptur wird dabei durch 5 Feldinhalte „beschrieben“ (PZN; Faktorkennzeichen; Faktor; Preiskennzeichen; Preis)



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Irrenastalt!?

von Thomas Eper am 04.08.2021 um 16:46 Uhr

"...Hash-Wert ist eine 40-stellige Ziffernfolge, die verteilt auf die zweite und dritte Taxzeile des Rezepts gedruckt wird..."

Wir könnten ja ein 2-Seitiges Rezept einführen. Ist ja jetzt schon kaum Platz für die zahlreichen Sonder-PZN plus Erläuterungen für die Kassenmitarbeiter, welche die Bedeutung obiger PZN vergessen haben.

Nur noch irre! Wer denkt sich denn so einen Schwachsinn aus.
Man kommt sich vor wie in einer Anstalt, wo die Patienten die Regeln aufstellen!

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Danke

von Karl Friedrich Müller am 04.08.2021 um 11:29 Uhr

verstanden hab ich zwar nicht viel.
Doch scheinen die KK noch Einsparpotential bei Rezepturen zu wittern. Das ist so lächerlich.
Es wird Zeit, die mal nach wirtschaftlichen Aspekten zu berechnen, also aus Sicht der Apotheken, nicht der KK.
Da wären mal die ewigen Abnicker bei den Verbänden gefordert, statt wieder so einen Schachsinn durchgehen zu lassen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Danke

von Kai Lücke am 05.08.2021 um 8:36 Uhr

Von Einsparpotential sehe ich da nichts. Die Take-Home-Abgabe von Substitutionsmitteln ist jedenfalls nun deutlich teurer taxiert.

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