Abrechnung

Verspätete Hash-Codes: Kommen die Kassen den Apotheken entgegen?

Stuttgart - 05.08.2021, 13:45 Uhr

In einigen Apotheken in Deutschland haben sich im vergangenen Monat Cannabis-Rezepte angesammelt. (c / Foto: IMAGO / epd)

In einigen Apotheken in Deutschland haben sich im vergangenen Monat Cannabis-Rezepte angesammelt. (c / Foto: IMAGO / epd)


Auf Rezepten über Cannabis, parenterale Zubereitungen und Substitutions-Fertigarzneimittel muss seit 1. Juli ein sogenannter Hash-Code aufgedruckt werden. Allerdings waren zum Start noch nicht alle Software-Systeme so weit, einige sind es bis heute noch nicht. Die Folge: Die betroffenen Rezepte können nicht bedruckt und abgerechnet werden. Droht eine Retaxwelle, weil Fristen nicht eingehalten werden?

In einigen Apotheken in Deutschland haben sich im vergangenen Monat Rezepte angesammelt. Konkret geht es um Verordnungen über Cannabis und Substitutions-Fertigarzneimittel, bekanntermaßen Betäubungsmittel, wo die Rezepte nur sieben Tage gültig. sind. Weil aber nicht alle Softwaresysteme in der Lage waren (oder es immer noch nicht sind), den seit 1. Juli erforderlichen Hash-Wert oder Hash-Code aufzudrucken, können die Rezepte nicht bedruckt und abgerechnet werden. Die Versorgung ist natürlich lange erfolgt.

Anhand der Erfahrungen, die Apotheken mit den Krankenkassen in den vergangenen Jahren gemacht haben, verwundert es nun nicht, dass manche fürchten, auf den Kosten für die Arzneimittel sitzen zu bleiben, weil die Fristen überschritten wurden. Denn durch ausgeprägtes Entgegenkommen haben sich viele Kassen zuletzt definitiv nicht ausgezeichnet.

Gespräche zwischen DAV und Kassen

Doch offenbar gibt es diesbezüglich Gespräche zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf Nachfrage der DAZ, ob es Bemühungen seitens des DAV gibt, in dieser Sache zu vermitteln, bzw. ob die Kassen Entgegengekommen signalisiert haben, hieß es, dass man aus dem laufenden Verhandlungsgeschehen zwischen DAV und GKV grundsätzlich nicht berichte. 

Was dabei herauskommt und wie es letztlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Aber es besteht allem Anschein nach zumindest die Hoffnung, dass die Apotheker hier am Ende nicht unverschuldet die Dummen sind.

Der Hash-Wert

Kurz gesagt ist der Hash-Wert ist eine 40-stellige Ziffernfolge, die verteilt auf die zweite und dritte Taxzeile des Rezepts gedruckt wird und sozusagen das Papierrezept mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten verlinkt. Denn zusätzlich müssen elektronische Zusatzdaten, der Z-Datensatz, mit dem Abrechnungsdatensatz des Rezepts an die Krankenkasse übermittelt werden.

Der Hashwert enthält das IK der Apotheke, den Abgabezeitpunkt sowie Informationen zum abgegebenen Arzneimittel. Die sind aber viel detaillierte als auf beim „normalen“ Rezeptaufdruck, so können zum Beispiel verwendete Anbrüche nachvollzogen werden.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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