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Wegen Umstellung der „Abrechnungslogik“
Coronatests im Juli: Apotheken müssen auf ihr Geld warten
Die Abrechnung der Coronatests in den Apotheken läuft bekanntermaßen nicht über den etablierten Weg der Rechenzentren, sondern über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Auf das Geld für die im Juli durchgeführten Tests werden viele Apotheken jedoch erstmal warten müssen. Denn einige KVen, zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg, haben angekündigt, dass vorerst keine Abrechnung für Juli stattfindet. Hintergrund ist die am 1. Juli in Kraft getretene Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV).
„Neue TestV – Vorerst keine Abrechnung für Juli“ – das ist derzeit auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg zu lesen, ebenso in Bayern. Konkret geht es um die Abrechnung der zum Beispiel in Apotheken durchgeführten Coronatests, die über die KVen abgerechnet werden. Seit 1. Juli gelten für diese Tests neue Regeln rund um den Anspruch, die Voraussetzungen für die Leistungserbringung, die Vergütung und Abrechnung, aber auch für die Prüfmöglichkeiten und -pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
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Aufgrund dieser grundlegend geänderten Vorgaben sei man gezwungen, die Abrechnungslogik komplett neu auszurichten und mehr Daten zu erfassen als bisher, schreibt die KV Baden-Württemberg auf ihrer Seite. Weiter heißt es: „Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Programmierung, rechnen jedoch damit, dass die Überarbeitung bis zum Monatswechsel August/September andauert. Derzeit ist die Abrechnung nur für Tests bis 30. Juni 2021 möglich. Tests ab 1. Juli 2021 können Sie erst mit der August-Abrechnung bis zum 3. September 2021 im Abrechnungsportal eintragen!“ Dasselbe gilt für andere KVen, darunter Bayern, Hessen und Sachsen.
Längere Wartezeit für weniger Geld
Für die Apotheken bedeutet das also, dass sie sich für die im Juli durchgeführten Tests nicht nur mit weniger Honorar zufriedengeben müssen – es gibt künftig nur noch 11,50 Euro für durchgeführte PoC-Tests –, sondern auch noch länger auf ihr Geld warten müssen. Ab 1. August kommt dann noch hinzu, dass die Tests nur vergütet werden, wenn die Apotheke eine Anbindung an die Corona-Warn-App nachweisen kann. Eine Garantie zur fristgerechten Anbindung hatte T-Systems gegeben, solange die Registrierung und die Einreichung aller benötigten Unterlagen bis spätestens 14. Juli 2021 erfolgt sind. Doch die Vergütung muss nicht gefährdet sein, wenn es später geworden ist und die tatsächliche Anbindung erst nach dem 1. August stattfindet. Allerdings muss zumindest die Registrierungsanfrage vor dem 1. August abgeschickt sein.
Darüber hinaus könnten die sogenannten Bürgertests, die derzeit vom Staat bezahlt werden, zum Herbst sogar ganz abgeschafft werden. Das schlägt zumindest das Bundesministerium für Gesundheit in einem vergangene Woche bekannt gewordenen Bericht vor. Am morgigen Dienstag will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Vertretern der Länder über diesen Vorschlag beraten.
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