Bund-Länder-Konferenz

Keine Gratis-Bürgertests mehr ab 11. Oktober

Berlin - 10.08.2021, 16:30 Uhr

Ab 11. Oktober sollen Schnelltests auf SARS-CoV-2 für die meisten Bevölkerungsgruppen kostenpflichtig werden. (Foto: IMAGO / Rolf Poss)

Ab 11. Oktober sollen Schnelltests auf SARS-CoV-2 für die meisten Bevölkerungsgruppen kostenpflichtig werden. (Foto: IMAGO / Rolf Poss)


Noch bis einschließlich 10. Oktober können sich Bürger:innen hierzulande kostenlos auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen – dann soll damit Schluss sein. Bund und Länder haben sich am heutigen Dienstag darauf geeinigt, das Angebot auslaufen zu lassen. Nur für wenige Gruppen soll es Ausnahmen geben.

Noch können Apotheken auf Staatskosten Bürgertests anbieten – doch das soll sich schon bald ändern: Ab dem Stichtag 11. Oktober müssen Kundinnen und Kunden die Tests weitgehend selbst bezahlen. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am heutigen Dienstag geeinigt. Die Beschlüsse liegen der Redaktion vor.

Damit folgen Bund und Länder einer Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Steuerzahler nicht angezeigt, hieß es vergangene Woche in einem Ministeriumsbericht zum weiteren Vorgehen im Herbst und Winter. Nur für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliege wie Schwangere und Unter-18-Jährige soll es demnach weiterhin kostenlose Schnelltests geben.

Gleichzeitig ist geplant, Menschen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, Zugang zu bestimmten Geschäften und Veranstaltungen nur dann zu gewähren, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die sogenannte 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – soll zum Beispiel gelten für Veranstaltungen in Innenräumen, den Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Kultur- und Sportveranstaltungen und bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.

Viele Apotheken sind schon ausgestiegen

Seit März übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Person und Woche. Auch viele Apotheken hatten diese Bürgertests angeboten. Nach einer Kürzung der Vergütung von 18 auf 11,50 Euro sind im Sommer allerdings bereits einige aus dem Testgeschäft wieder ausgestiegen. Wie die verbleibenden Testapotheken nun mit der neuerlichen Änderung umgehen werden, bleibt abzuwarten.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts sind aktuell (Stand: 9. August) etwa 55 Prozent der Menschen in Deutschland vollständig gegen COVID-19 geimpft, 62,5 Prozent haben wenigstens eine Impfdosis erhalten. Erklärtes Ziel der Politik ist es, die Impfquote bis zum Herbst weiter deutlich zu erhöhen und neuen Schwung in die Nationale Impfkampagne zu bringen, die zuletzt ins Stocken geraten war. „Es wäre, sehr, sehr gut, wir kämen auf eine Impfquote von deutlich mehr als 70 Prozent“, lobte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Treffen als Ziel aus. 

EpiLage soll über den 11. September hinaus verlängert werden

Auch teilten die Länder die Einschätzung, dass sich Deutschland weiterhin in einer pandemischen Situation befindet, heißt es im Beschluss vom heutigen Dienstag. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen seien weiterhin erforderlich, um dieser Situation zu begegnen. Daher bitten die Länder den Deutschen Bundestag, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder auf Finanzhilfen für die vom Hochwasser betroffenen Gebiete in Höhe von 30 Millionen Euro geeinigt. Ein noch zu formulierender Gesetzentwurf könnte der Kanzlerin zufolge bereits Anfang September vom Bundestag verabschiedet werden. Zudem bitten Merkel und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder die Justizministerkonferenz zu prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aktualisiert werden sollte.

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Hinweis: Der Artikel wurde am 10. August 2021 um 17:13 Uhr und um 17:30 Uhr ergänzt.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Impfzwang durch die Hintertür

von Heike am 23.08.2021 um 21:05 Uhr

Es ist einfach nur noch traurig was in diesem Staat geschieht. Jeder Mensch hat das Recht über seinen Körper zu entscheiden, das tuen auch Menschen, die an fettleibigkeit leiden, Diabetes bekommen, aids haben oder auch hohen Blutdruck. Keiner von diesen Menschen wird von der Gesellschaft ausgeschlossen oder diskriminiert oder gar zur Kasse gebeten, all diese Menschen werden von der Gesellschaft bei Krankheit durch die Krankenkassenbeiträge die jeder von uns leistet finanziert. Das nennt sich sozialsystem.
Wenn Menschen sich entscheiden, sich nicht mit noch nie dagewesenen Impfstoffen impfen zu lassen, dann sollte das jeder respektieren. Auch eine Regierung, vielmehr sollten Impfstoffe auf den Markt kommen mit denen sich auch bisher impfunwillige immunisieren lassen würden wie zb totimpfstoffe.
Wenn die Regierung entscheidet, dass man sich testen lassen muss, dann sollen sie auch die Kosten tragen. Sie könnten das testen auch lassen, ist sowieso nicht aussagekräftig. Um Gleichbehandlung zu erhalten, sollten sich auch geimpfte Menschen testen lasse müssen, da auch diese positiv getestet werden können und trotzdem auf der intensiv liegen.
Mich würde interessieren, wie der Beschluss aussieht, der ihnen vorliegt.

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Coronatests

von Werner Heitzmann am 10.08.2021 um 18:37 Uhr

Ich bin geimpft und für die Beibehaltung der kostenlosen Tests. Es ist dringend, daß sich auch die Ungeimpften schnell und unbürokratisch testen lassen können, zumal ja nach bisherigen Erkenntnissen auch Geimpfte das Virus weitergeben können. Unser Staat wirft an allen Ecken das Geld raus (TUI-Rettung, Elektroautoprämien, Kahanestiftung), da fallen die Tests nicht ins Gewicht!

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Non-Gratis Tests

von Roland Mückschel am 10.08.2021 um 18:17 Uhr

Finde ich voll normal.
Ausserdem sollte man diese Tests rückwirkend ab 1.3.21
den Getesteten in Rechnung gestellt werden. So ca. 30 Euro.
Die Daten sind da.

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