Beim Bundesförderprogramm „go-digital“ beispielsweise werden gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, die durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Bereichen digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit durchgeführt werden. Am Förderprogramm können kleine und mittlere Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland teilnehmen, die über weniger als 100 Mitarbeiter und einen Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro verfügen.
Konkret werden Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Bis zu 20 Beratertage sind förderfähig, einschließlich bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung, bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit.
Zu beachten gilt, dass für das Bundesförderprogramm aktuell sehr viele selbst ernannte Unternehmensberater existieren, die jedoch mitunter keinerlei Erfahrung haben. Hierbei sollte man auf die Qualitäten eines offiziellen Beratungsunternehmens setzen.
„Digitalbonus“ in Niedersachsen
Vom Landesförderprogramm Niedersachsen „Digitalbonus“ können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder E-Health tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen profitieren. Hierbei werden Investitionen in IKT(Informations- und Kommunikationstechnik)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen (mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto) oder Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit (mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto) gefördert.
Es handelt sich um einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 Prozent bei mittleren Unternehmen mit mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro. Förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungsstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.
1 Kommentar
Wichtiges Förderprogramm
von Tobias am 16.08.2021 um 21:34 Uhr
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