Neue Funktion im DAV-Portal

COVID-19-Genesenenzertifikate – das müssen Apotheken wissen

Stuttgart - 24.08.2021, 16:15 Uhr

Apotheken sind nun in der Lage, Genesenenzertifikate auszustellen. (s / Foto: privat)

Apotheken sind nun in der Lage, Genesenenzertifikate auszustellen. (s / Foto: privat)


Seit dem heutigen Dienstag können Apotheken nun neben Impfzertifikaten auch Genesenenzertifikate ausstellen. Das RKI hat die neue Funktion in der vergangenen Nacht zur Verfügung gestellt. Und auch die überarbeitete Handlungshilfe der ABDA für die Apotheken stand pünktlich zur Verfügung. Hier die wichtigsten Punkte.

Apotheken sind nun in der Lage, Genesenenzertifikate auszustellen. Die Bereitstellung der neuen Funktion hatte sich verzögert, weil sie seitens des Robert Koch-Instituts noch freigeschaltet werden musste. Das ist nun geschehen. Genesene, die eine entsprechende Apotheke in ihrer Nähe suchen, können sie über das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de finden. Anders als so manches Mal in der Vergangenheit steht diesmal auch die Handlungshilfe für die Apotheken pünktlich zum Start bereit – das Dokument mit den Informationen zur Ausstellung der Impfzertifikate und der Testzertifikate wurde entsprechend ergänzt. Mit der Erweiterung des Apothekenportals um die Funktion für die Genesenenzertifikate wird das entsprechende Modul „COVID-19-Zertifikat“ umbenannt. Über dieses Modul können sowohl COVID-19-Impfzertifikate als auch COVID-19-Genesenenzertifikate erstellt werden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Genesenenzertifikat:

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Was bringt das Genesenenzertifikat?

Im Zeitraum von mindestens 28 Tagen und maximal 180 Tagen nach der positiven PCR-Testung auf SARS-CoV-2 sind COVID-19-Genesene vollständig Geimpften und (negativ) Getesteten gleichgestellt. Das ist vor allem dort relevant, wo die 3G-Regel zum Einsatz kommt.

Wie lange ist ein COVID-19-Genesenenzertifikat gültig?

Maximal 180 Tage. Aus der Angabe zum Testdatum wird die Gültigkeit des Zertifikats automatisch berechnet.

Was unterscheidet das COVID-19-Genesenenzertifikat von einem COVID-19-Impfzertifikat für Genesene?

Das COVID-19-Genesenenzertifikat bestätigt, dass die betroffene Person vor mehr als 28 Tagen positiv per PCR auf COVID-19 getestet wurde. Über den Impfstatus sagt es nichts aus. Es verliert seine Gültigkeit 180 Tage nach der PCR-Testung. Das COVID-19-Impfzertifikat für Genesene hingegen bescheinigt die einmalige COVID-19-Impfung nach einer Genesung gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Impfung. Diese Person gilt als vollständig geimpft.

Kann gleichzeitig ein gültiges COVID-19-Genesenenzertifikat und Impfzertifikat vorliegen?

Die einmalige Impfung kann bereits ab vier Wochen nach Abklingen der Symptome erfolgen, das Genesenenzertifikat kann bis zu 180 Tage nach dem positiven PCR-Test ausgestellt werden. Somit kann also zusätzlich zum Impfzertifikat noch ein gültiges COVID-19-Genesenenzertifikat vorliegen beziehungsweise ausgestellt werden.

Müssen Apotheken Genesenenzertifkate ausstellen?

Gemäß § 22 IfSG sind auch Apotheker zur nachträglichen Erstellung digitaler COVID-19-Zertifikate für Geimpfte und Genesene berechtigt. Eine Verpflichtung besteht nur, wenn sich die Apothekenleitung dazu bereit erklärt (sozusagen nach dem Prinzip „ganz oder gar nicht“). Es ist allerdings möglich, die Zertifikate nur zu bestimmten Zeiten auszustellen.

Wer darf die Zertifikate ausstellen?

Die Apothekenleitung kann die Aufgabe an andere Mitarbeiter:innen der Apotheke (Approbierte oder andere Mitarbeiter, auch nicht pharmazeutische) delegieren, die die entsprechenden Kenntnisse zur Erstellung der Zertifikate haben müssen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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