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BAK und ABDA gegen Vertretungsbefugnis
Overwiening: „Dass PTA aufgrund von Routine vertreten können, ist ein Trugschluss“
Die ABDA hält nichts von einer auch nur stundenweisen Vertretungsbefugnis für PTA. Das machte Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in ihrem Facebook-Livetalk mehr als deutlich. Der Vorschlag war vom CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß vergangene Woche ins Spiel gebracht worden. Auch die Bundesapothekerkammer stellt sich in einer Stellungnahme klar dagegen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß hatte vergangene Woche vorgeschlagen, Pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (PTA) die kurzfristige Vertretung eines oder einer Approbierten zu erlauben. Denkbar sei etwa, dass PTA mit mindestens fünf Jahren Berufspraxis stundenweise für Apotheker:innen „einspringen“. Angesichts des sich verschärfenden Personalengpasses in den Apotheken sollte man jetzt „nach praktischen Lösungen suchen“, sagte Krauß. Er meint: „Durch eine entsprechende Berufserfahrung haben PTA ein Gespür entwickelt, inwieweit sie den Kunden helfen können.“ Möglich sei auch, die Vertretung an eine Weiterbildung zu knüpfen. Der Bundesverband PTA zeigte sich über die Ideen hocherfreut: „Mit diesem Vorschlag trifft Krauß ins Schwarze.“ Der Verband hat auch schon ein erstes Konzept erdacht, wie PTA für die neue Aufgabe qualifiziert werden könnten. Und er ist zuversichtlich, dass innerhalb eines Jahres die Weichen gestellt sein könnten – vorausgesetzt, die ABDA spielt mit.
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Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Wie ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening am gestrigen Dienstag in ihrem regelmäßig stattfindenden Facebook-Live-Talk klarmachte, lehnt die ABDA auch eine stundenweise Vertretungsbefugnis für PTA kategorisch ab. Sie verwies dabei auf die Apothekenbetriebsordnung, die eindeutig regle, dass eine Apothekerin oder ein Apotheker zugegen sein müssen. Schließlich könne es jederzeit zu Nachfragen oder Interventionen kommen, wo man ein profundes pharmazeutisches Wissen brauche, damit Patienten gut versorgt werden und geschützt sind. Die Routine, die PTA über die Jahre erwerben, scheine diese Möglichkeit zu offenbaren, so Overwiening weiter. Aber das sei in Trugschluss. „Für mich ist das ein Vorschlag, den wir zwar ernst nehmen, aber insofern ernstnehmen, dass wir uns kategorisch dagegen positionieren“, erklärt die ABDA-Präsidentin. Auch die Bundesapothekerkammer habe in ihrer Stellungnahme klargemacht, dass sie auch die stundenweise Vertretung von Apotheker:innen durch PTA als nicht zielführend ablehne, so Overwiening.
BAK lehnt Vorschlag ebenfalls ab
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hatte sich nämlich in einer Stellungahme zuvor schon klar gegen den Vorstoß des Unionspolitikers ausgesprochen:
In der Apothekenbetriebsordnung ist eindeutig geregelt, dass immer ein Apotheker oder eine Apothekerin in der Apotheke anwesend sein müssen. Diese Regelung dient der Arzneimittelsicherheit und damit vor allem der Patientensicherheit. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass immer eine approbierte Fachkraft anwesend ist, die möglicherweise auftretende Probleme zusammen mit der PTA lösen kann. Dieses pharmazeutische Sicherheitsnetz ist auch für berufserfahrene PTA unverzichtbar. Deshalb lehnen wir auch die stundenweise Vertretung von Apotheker*innen durch PTA als nicht zielführend ab.“
3 Kommentare
Kein Verständnis
von Hansebaby am 25.08.2021 um 20:33 Uhr
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AW: Kein Verständnis
von Stefan Haydn am 26.08.2021 um 16:42 Uhr
AW: Kein Verständnis
von Hansebaby am 26.08.2021 um 17:08 Uhr
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