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Seit dem 1. August müssen sich Apotheken, die Bürgertests durchführen und diese auch weiterhin vergütet bekommen möchten, an die Corona-Warn-App anbinden beziehungsweise zumindest den Antrag für die Anbindung gestellt haben. Für die technische Umsetzung ist die Telekomtochter T-Systems zuständig. Viele Apotheken warten allerdings trotz fristgerechter Vertragsunterzeichnung immer noch auf Rückmeldung.
Bürgertestungen nach § 4a Testverordnung sind seit dem 1. August nur noch abrechenbar, wenn der Testanbieter eine Anbindung an die Corona-Warn-App (CWA) oder zumindest die Registrierungsanfrage nachweisen kann. Für die Verknüpfung der eigenen Teststation gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten. Apotheken, die bereits eine Testsoftware nutzen, können sich über diese anbinden. Viele Anbieter stellen die benötigte Schnittstelle zur Verfügung. Für alle anderen gibt es ein spezielles zentrales CWA-Schnelltestportal. Für die technische Anbindung selbst ist dann die Telekomtochter T-Systems zuständig, die gemeinsam mit SAP die CWA entwickelt hat. Apotheken müssen einen Anbindungsvertrag mit T-Systems unterschreiben. Neben der technischen Anbindung ist im Hintergrund eine Prüfung erforderlich, ob die beantragende Stelle, wirklich Tests durchführen darf – eine hoheitliche Aufgabe, die die Länder übernehmen. Die meisten Apotheken, die weiter testen wollen, haben sich schon vor geraumer Zeit um alles gekümmert, viele haben aber noch keine Rückmeldung erhalten.
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Woran liegt das? Pauschal ließe sich diese Frage nicht beantworten, erklärt ein Telekom-Sprecher auf Nachfrage der DAZ. Bis vergangene Woche haben sich im fünfstelligen Bereich Kunden für die Anbindung gemeldet. Wer beantragt und fristgerecht einen Vertrag geschlossen habe, der werde auch fristgerecht angebunden werden, bekräftigt er. Die Frage, wann flächendeckend alle angebunden sind, ließe sich hingegen gar nicht beantworten, erklärt er weiter. „Niemand weiß, wie viele Test-Anbieter es in Deutschland gibt, wann man also 100 Prozent erreicht hat, ist durch uns nicht zu ermitteln. Die Anbindungspflicht zum Zweck der Abrechnung ist eine Entscheidung des Gesetzgebers. Wir sind als Dienstleister darauf angewiesen, dass sich diejenigen melden, die künftig weiter Tests anbieten wollen,“ so der Sprecher.
Wo können sich Apotheken erkundigen?
Apotheken, die wissen wollen, wie der Status ist, könnten diesen per E-Mail oder Hotline erfragen, heißt es. Der Konzernsprecher weist allerdings darauf hin, dass die Genehmigung für die Anbindung den Landesteststellen-Koordinatoren obliege: „Wenn wir noch keine Rückmeldung vom jeweiligen Bundesland haben, können wir die Kunden nur um Geduld bitten. Hierfür bitten wir um Verständnis. Der Prüfschritt über die Landesbehörden ist aus Gründen der Sicherheit leider unumgänglich.“
1 Kommentar
Abrechnung Juli
von Erik Modrack am 26.08.2021 um 12:05 Uhr
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