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Nach Rückruf von Lidl
THC in Hanf-Produkten: Wie viel ist erlaubt?
Discounter Lidl muss verschiedene Hanfprodukte zurückrufen, weil der Gehalt des psychoaktiven Cannabinoids THC zu hoch ist. Betroffen sind Kekse, Tees und Hanföl. Solche Überschreitungen kommen offenbar häufig vor, bei Vielverzehrern, Kindern oder Schwangeren kann es dadurch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Doch wie viel THC darf eigentlich in Lebensmitteln sein?
Dreierlei Hanftees, ein Hanföl, Kekse mit dem vielsagenden Namen „Mary & Juana - Premium Cannabis Cookies“ sowie ein Proteinriegel mit der nur geringfügig weniger blumigen Bezeichnung „Euphoria – Raw Cannabis Protein Bar Apple“ werden derzeit vom Discounter Lidl bundesweit zurückgerufen. Sie enthalten zu viel Tetrahydrocannabinol (THC), das bekanntermaßen psychoaktiv ist.
Grenzwerte häufig überschritten
Laut Bundesamt für Risikobewertung (BfR) ist so etwas keine Seltenheit. So werden vor allem bei hanfhaltigen teeähnlichen Erzeugnissen, die aus Pflanzenteilen bestehen, in denen THC enthalten ist, also Blätter und gegebenenfalls Blüten, die Richtwerte häufig überschritten. Aber auch andere Hanfprodukte sind betroffen. Besonders auffällig sind laut BfR hanfhaltige Nahrungsergänzungsmittel – hier soll bei 94 Prozent der Proben der THC-Richtwert überschritten sein. Und auch in Hanfsamen und daraus hergestellten Produkten finden sich laut Verbraucherzentrale immer wieder zu hohe THC-Gehalte, obwohl Hanfsamen natürlicherweise kein THC enthalten. Sie können aber bei der Ernte mit anderen THC-reichen Pflanzenteilen (Blüten, Blätter oder Stängel) in Berührung kommen und das THC so in die daraus hergestellten Lebensmittel gelangen – und das in nachweisbaren Mengen.
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Doch was heißt eigentlich in diesem Fall zu hoch? In der EU angebauter Faserhanf muss weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, einen europaweit einheitlichen Grenzwert für Lebensmittel gibt es jedoch laut Verbraucherzentrale nicht. Es existieren lediglich Richtwerte, die das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin abgeleitet hat und an denen sich die Hersteller und die Lebensmittelüberwachung orientieren können.
- 5 Mikrogramm (µg) je Kilogramm (kg) für nicht alkoholische und alkoholische Getränke
- 5000 µg/kg für Speiseöle
- 150 µg/kg für alle anderen Lebensmittel
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