Seit 1. September

Tests für bayerische Kitakinder: Apothekenvergütung gesenkt

Stuttgart - 03.09.2021, 12:15 Uhr

In Bayern gibt es für Kitakinder zwar keine Testpflicht, aber ein Testangebot. Die Eltern können sich die Selbsttests für den Nachwuchs in der Apotheke abholen. (s / Foto: bluedesign/AdobeStock)

In Bayern gibt es für Kitakinder zwar keine Testpflicht, aber ein Testangebot. Die Eltern können sich die Selbsttests für den Nachwuchs in der Apotheke abholen. (s / Foto: bluedesign/AdobeStock)


Seit dem Ende der Pfingstferien können sich Eltern, deren Kinder eine bayerische Kita besuchen, in der Apotheke Selbsttests abholen, um den Nachwuchs zweimal wöchentlich auf Corona zu testen. Diese Regelung wird auch im neuen Kitajahr fortgeführt, allerdings erhalten Apotheken seit dem 1. September weniger Geld.

Wie in vielen anderen Bundesländern auch gibt es in Bayern für Kitakinder zwar keine Testpflicht, aber ein Testangebot. Die Verantwortlichen „legen den Eltern jedoch ans Herz“, dieses kostenlose Angebot wahrzunehmen. Durch möglichst umfassende und engmaschige Tests können Infektionen zeitnah erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. „Durch Ihre Mitwirkung leisten Sie deshalb einen wichtigen Beitrag, um die Gesundheit aller Familien und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung zu schützen und damit auch die Betreuung Ihres Kindes nachhaltig zu sichern“, heißt es in einem aktuellen Brief des Ministeriums an die Eltern. 

Die Besonderheit im Freistaat besteht darin, dass sich Eltern die Selbsttests für den Nachwuchs in der Apotheke abholen können. Dazu erhalten sie von ihrer Einrichtung seit dem Ende der Pfingstferien Berechtigungsscheine. Im Abstand von fünf Wochen wurden den Eltern insgesamt zwei „Berechtigungsscheine zur Vorlage in der Apotheke zur Abholung von zehn Selbsttest-Kits“ ausgehändigt. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte mit der Landesregierung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Diese Regelung soll auch im neuen Kitajahr fortgeführt werden – zunächst bis 31. Dezember. 

Das gilt ab 1. September

In der Begründung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. September 2021 heißt es: „§ 14 Abs. 1 führt die bisherige Regelung fort, wonach die Träger von Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie Tagespflegepersonen für jedes noch nicht eingeschulte Kind pro Betreuungswoche zwei Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten oder die kostenlose Abholung von zwei Selbsttests in den Apotheken zu ermöglichen haben.“


(1) Die Träger von Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie Tagespflegepersonen haben für jedes noch nicht eingeschulte Kind pro Betreuungswoche zwei Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten oder die kostenlose Abholung von zwei Selbsttests in den Apotheken zu ermöglichen.“

§14 des 14. BayIfSMV


Ein für die Apotheken ganz wesentlicher Punkt hat sich allerdings geändert – die Vergütung. Denn seit 1. September gibt es weniger Geld. Bislang konnten Apotheken je Test 5 Euro für Sachkosten plus 1 Euro für die Beratung, den Aufwand der Beschaffung und die Abrechnung abrechnen. Alles in allem gab es also pro Berechtigungsschein beziehungsweise je abgegebener 10er Packung 60 Euro brutto aus der Schatulle des Landes. Doch damit ist es nun vorbei. Wie der Bayerische Apothekerverband auf Nachfrage der DAZ bestätigt, beträgt die Vergütung für die Abgabe von zehn Antigen-Tests zur Eigenanwendung auf Grundlage eines Berechtigungsscheins seit 1. September 42,00 Euro, also 4,20 Euro je Test. Die Gesamtvergütung je Test setzt sich laut BAV aus Sachkosten in Höhe von 3,50 Euro sowie 0,70 Euro für Beratung, den Aufwand der Beschaffung und die Abrechnung zusammen. Einem Ministeriumssprecher zufolge hatte die Anpassung aufgrund der gesunkenen Marktpreise zu erfolgen. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Dumm gelaufen...

von Thomas Eper am 03.09.2021 um 15:49 Uhr

Nur dumm, dass mein Großhändler meinen Einkaufspreis nicht um 30% gesenkt hat.
Und meine Beratung ist auch nicht um 30% einfacher oder kürzer geworden.
Ich muss unrentable Sachen nicht unbedingt mitmachen; habe fertig.
Und Danke noch für die rechtzeitige Info!

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