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Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband sind gescheitert. Wie die ABDA am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung informiert, werden die Apotheker jetzt die Schiedsstelle anrufen.
Dass die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen kein Selbstläufer werden, war bereits im Vorfeld klar gewesen. Schon bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), mit dem die gesetzliche Grundlage in § 129 Absatz 5e SGB V festgeschrieben wurde, hatte der Kassenverband deutlich gemacht, dass er davon wenig angetan ist.
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Was Beobachter erwartet hatten, hat sich nun bewahrheitet: Nach monatelangem zähem Ringen rufen Apotheker und Kassen jetzt die Schiedsstelle an. Die gesetzliche Frist für eine Einigung war bereits am 30. Juni dieses Jahres abgelaufen. Dennoch setzten GKV-Spitzenverband und DAV die Gespräche fort – in der Hoffnung, doch noch auf einen Nenner zu kommen, wie ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz am 2. Juli im Anschluss an die ABDA-Mitgliederversammlung vor Journalisten sagte.
Verhandlungen sind gescheitert
Doch offenbar sind die Verhandlungspartner auf diesem Wege nicht zusammengekommen. DAV-Chef Thomas Dittrich sagte dazu laut einer Pressemitteilung der ABDA vom heutigen Dienstag: „Wir haben heute in einem Spitzengespräch noch einmal versucht, zu einer Einigung über die pharmazeutischen Dienstleistungen zu kommen. Leider war eine Verhandlungslösung nicht möglich. Der Deutsche Apothekerverband wird deswegen jetzt schnellstmöglich die unabhängige Schiedsstelle anrufen.“
Der DAV sei nach wie vor davon überzeugt, dass zumindest die drei größten Problemkreise angegangen werden und einer breiten Patientenklientel zur Verfügung stehen müssen: die Bekämpfung von Risiken der Polymedikation, die Verbesserung mangelhafter Therapietreue und die Intensivierung der Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten. Ein entsprechendes Grundsatzpapier hatte die ABDA bereits im Februar 2021 vorgelegt.
Welche Dienstleistungen die Standesvertretung dabei konkret im Blick hat, ist nach wie vor unklar. Bekannt ist hingegen: Ab dem kommenden Jahr stehen jährlich 150 Millionen Euro für die neuen Angebote an gesetzlich wie auch privat Versicherte zur Verfügung. Nach dem VOASG sollen die Kassen dafür einen Aufschlag von 20 Cent je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung zahlen.
Damit es nun endlich konkret wird, kommt jetzt also die Schiedsstelle unter dem Vorsitz des ehemaligen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, zum Zug. Diese war zuletzt im Streit zwischen DAV und GKV-Spitzenverband um die Neubestimmung der Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie (Anlage 3 der Hilfstaxe) angerufen worden.
1 Kommentar
Schiedstelle
von Roland Mückschel am 07.09.2021 um 15:14 Uhr
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