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AZ-Tipp Vergütung im Notdienst
Pauschalabgeltung erst ab 13 Prozent über Tarif
Eine wichtige arbeitsrechtliche Frage im Zusammenhang mit der Ableistung von Notdiensten ist die Vergütung. Zwar ist der Bereitschaftsdienst vollwertige Arbeitszeit, gleichwohl muss er nicht wie reguläre Arbeitszeit entlohnt werden. Vielmehr gelten bei der Vergütung von Notdienstbereitschaften eigene Grundsätze.
Stuttgart – Erstellt am 13.09.2021, 10:15 Uhr

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Kinderschnupfen: Sekret richtig absaugen
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