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Apotheker gehen online
Marketing auf Instagram, Facebook und Co.: Was ist zu beachten?
Die aktuelle Corona-Krise hat in vielen Köpfen zum Umdenken angeregt. Alte Geschäftsmodelle in den öffentlichen Apotheken laufen nicht mehr wie früher und die Online-Anbieter sowie die Einführung des E-Rezeptes sorgen dafür, dass in Zukunft noch mehr Veränderung ansteht. Viele Kollegen beschäftigen sich nun intensiv mit dem Thema Online-Marketing auf Instagram, Facebook und Co., um auch in den kommenden Jahren erfolgreich zu sein.
Die digitale Welt hat sich in den letzten 15 Jahren erheblich verändert. Die Nutzung ist allgegenwärtig, fast jeder besitzt ein Smartphone und ist auf Social-Media-Plattformen täglich unterwegs. Was früher als Trend unter jungen Leuten abgetan wurde, ist heute viel mehr. Potenzielle Apothekenkunden informieren sich rege im Internet und suchen Antworten auf pharmazeutische Fragen – da ist es doch schön, wenn die Apotheke vor Ort auch auf diesen Kanälen präsent ist und mit nützlichen Tipps sowie persönlichen Einblicken Ihre Kunden erreicht.
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So geht Apotheke auf Facebook, Instagram und TikTok
Sucht man beispielsweise auf Instagram nach deutschen Apotheken, findet man mittlerweile sehr viele Profile mit den unterschiedlichsten Ausrichtungen. Neben Kollegen, die durch kurze witzige Videos aus dem Apothekenalltag Ihre Kunden inspirieren, findet man ebenso Apotheken, die Aktionen anpreisen, auf den Notdienst hinweisen, das Team vorstellen oder den Alltag eines Apothekenteams präsentieren. Auch Beratungsvideos, zum Beispiel zur richtigen Anwendung von Augentropfen oder Einnahme von Kapseln oder Brausetabletten werden bereits für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Hürden, die zu Beginn genommen werden müssen, sind die eigenen Zweifel gegenüber Datenschutz sowie Sicherheit abzulegen und die Unwissenheit, was überhaupt online alles möglich ist, zu überwinden. Bei Plattformen wie Instagram oder TikTok handelt es sich um Fremdfirmen, die bereits durch die reine Nutzung andere Datenschutzstandards vertreten als die Apotheken. Viele Kollegen, die Social-Media-Seiten betreiben, verlinken im Profil Ihre Website mit allen Datenschutzhinweisen. Unter dem Feld: Datenverarbeitung durch soziale Netzwerke werden Punkte wie Rechtsgrundlagen, Nutzungshinweise, Speicherung von Inhalten sowie Hinweise zu Cookies angegeben. Zusätzlich können Links zu den einzelnen Datenschutzerklärungen der Plattformbetreiber hinterlegt werden. Sogar die ABDA besitzt mittlerweile eigene Social-Media Auftritte, u.a. auf Twitter und YouTube, auf denen Neuigkeiten geteilt werden. Auf deren Website findet man ausführliche Hinweise zur Nutzung, welche als Orientierung dienen kann. Daneben gibt es mittlerweile auch andere zahlreiche Vorlagen, die zuvor eingesehen werden können. Außerdem kann der Datenschutzbeauftragte für weitere Informationen ins Boot geholt werden.
Werbung und Beratung über Social-Media-Kanäle
Der erste Schritt ist getan: Das Instagram-Profil wurde erfolgreich erstellt, ein Profilfoto hochgeladen und alle Hinweise und Links zur Nutzung sowie Datenschutz wurden eingefügt. Für den ersten Post wird ein Foto der beworbenen Reiseapotheke gepostet mit dem Hinweis: „Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich zur Reiseapotheke beraten!“ Anschließend erstellt die Apotheke ein kurzes Video, in dem eine Kollegin die milde Gesichtsreinigung einer Kosmetikfirma nach oben hält und anpreist.
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