Digitale Impfzertifikate

So werden Auffrischimpfungen dokumentiert

Berlin - 15.09.2021, 12:15 Uhr

Bestimmte Personengruppen können seit kurzem ihren Impfschutz gegen COVID-19 auffrischen lassen. Das digitale Zertifikat dafür bekommen sie ab heute auch in den deutschen Apotheken. (Foto: IMAGO / Future Image)

Bestimmte Personengruppen können seit kurzem ihren Impfschutz gegen COVID-19 auffrischen lassen. Das digitale Zertifikat dafür bekommen sie ab heute auch in den deutschen Apotheken. (Foto: IMAGO / Future Image)


Seit heute um 10 Uhr können Apotheken auch Auffrischimpfungen digital abbilden und Nachweise für die Geimpften ausstellen, informiert die ABDA. Inzwischen steht auch eine aktualisierte Handlungshilfe auf der Website der Standesvertretung bereit, die dazu einige Hinweise enthält.

Apotheken dürfen gemäß Infektionsschutzgesetz nachträglich digitale Impf- und Genesenenzertifikate für Menschen ausstellen, die sich gegen COVID-19 haben immunisieren lassen oder eine Infektion überstanden haben. Seit kurzem ist in der Coronavirus-Impfverordnung auch der Anspruch auf Auffrischimpfungen vorgesehen, um den Schutz mit Blick auf den nahenden Herbst noch einmal zu erhöhen. Heute hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) das dafür nötige Modul im Apothekenportal freigeschaltet – nun können Apotheken auch Boosterimpfungen digital abbilden.

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Passend dazu veröffentlichte die ABDA am heutigen Mittwoch ihre aktualisierte „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“. Diese wurde unter anderem um Hinweise ergänzt, worauf beim Erstellen der QR-Codes für Auffrischimpfungen zu achten ist. Demnach müssen Kundinnen und Kunden, die ein solches Zertifikat wünschen, neben einem Beleg über die erfolgte Auffrischimpfung auch einen über einen bereits vorhandenen vollständigen Impfschutz vorlegen, um nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um eine Boosterimpfung handelt.

Hinweis „Booster“ im Portal

Abhängig von dem vorangegangenen, abgeschlossenen Impfschema wird die Auffrischimpfung im Zertifikat unterschiedlich angezeigt, informiert die ABDA. Hat die Kundin oder der Kunde zunächst einen Impfstoff erhalten, bei dem eine Einzeldosis für einen vollständigen Impfschutz genügt – konkret ist das beim COVID-19-Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) der Fall –, ist für die Dokumentation der Auffrischimpfung im Portal die Position „2/2 Booster“ auszuwählen. Erforderte das Impfschema zwei Impfdosen, wie bei den Präparaten von AstraZeneca, Moderna und Biontech/Pfizer, muss das Apothekenpersonal die Position „3/3 Booster“ anklicken, um einen QR-Code für die Auffrischimpfung zu generieren.

Eine Besonderheit gibt es, wenn jemand von COVID-19 genesen ist und entsprechend in der Folge nur eine Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz nötig war: Um hier die neuerliche Boosterimpfung darstellen zu können, muss im Portal der Schieberegler „Genesenen-Impfung“ aktiviert werden. Dann können Apotheker:innen und PTA die Option „2/2 Booster“ wählen. Auf den Zertifikaten findet sich übrigens laut Handlungshilfe nur die Anzahl der erfolgten Impfungen (2/2 beziehungsweise 3/3) ohne den Hinweis „Booster“.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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