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Verlängerte Haltbarkeit
Weshalb jetzt vereinzelt „abgelaufene“ Comirnaty-Vials in die Apotheken kommen
Wenn kommende Woche die COVID-19-Impfstofflieferung in den Apotheken eintrifft, könnte das für Schreckmomente sorgen: Denn möglicherweise werden Comirnaty-Vials dabei sein, deren Haltbarkeit augenscheinlich abgelaufen ist. Was steckt dahinter?
Wenn Apotheker:innen und PTA in der kommenden Woche scheinbar abgelaufene Comirnaty®-Vials in den Händen halten, ist das kein Grund für erboste Anrufe beim Großhändler: Wie die ABDA in dem Dokument „COVID-19-Impfstoffe Wichtige Änderungen für die Bestellung in KW 38 (21. September 2021) für KW 40 (4. bis 8. Oktober 2021)“ informiert, ist der Grund dafür eine Anpassung der Haltbarkeit der Vakzine von Biontech/Pfizer.
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„Am 13. September 2021 hat die EU die Verlängerung der Haltbarkeit von ultratiefgekühltem Comirnaty® von sechs auf neun Monate genehmigt“, schreibt die Standesvertretung. „Dies gilt auch für bereits in der Lieferkette befindlichen COVID-19-Impfstoff.“ Für die auf den Vials aufgedruckten Verfallsdaten verlängert sich daher die Haltbarkeit wie folgt: Ist als Verfall zum Beispiel August 2021 aufgedruckt, darf der Impfstoff noch bis November 2021 verwendet werden. Steht dort September 2021, verfällt der Impfstoff ebenfalls erst drei Monate später, also im Dezember 2021.
Bei Vials mit einem aufgedruckten Verfalldatum ab März 2022 ist die Haltbarkeit von neun Monaten bei ultratiefgekühltem Comirnaty® der ABDA zufolge bereits berücksichtigt. Sie betont: „Die verlängerten Haltbarkeitsfristen gelten ausschließlich für die Lagerung bei Temperaturen zwischen -90 und -60 °C. Die Haltbarkeit einer aufgetauten Durchstechflasche bei 2 bis 8 °C von einem Monat einschließlich einer möglichen Transportzeit von zwölf Stunden ist unverändert.“
Um „Irritationen“ vonseiten der Ärzteschaft wegen vermeintlich verfallener Comirnaty®-Vials zu vermeiden, empfiehlt die ABDA – neben einem Vermerk in der Begleitdokumentation –, die Praxen explizit auf die offiziell verlängerte Haltbarkeit des Impfstoffs hinzuweisen.
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Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung macht in ihrem aktuellen „Praxisnachrichten“-Newsletter auf diesen Sachverhalt aufmerksam: „Der Pharmakonzern weist in seiner aktualisierten Fachinformation eine längere Haltbarkeit aus“, schreibt die Bundesvereinigung. „Statt bislang sechs Monate kann der Impfstoff bis zu neun Monate in der Ultratiefkühlung gelagert werden. Dies gilt auch für bereits ausgelieferte Vials. So sind beispielsweise Produkte mit einem Haltbarkeitsdatum 31. Oktober 2021 nun bis 31. Januar 2022 haltbar und damit auch verwendbar.“
Mehr Information findet sich wie gewohnt im geschützten Bereich auf der ABDA-Website.
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