Ab November

Wer sich nicht impfen lassen will, bekommt keine Entschädigung mehr bei Quarantäne

Stuttgart - 22.09.2021, 15:15 Uhr

Betroffen von dem neuen Beschluss sind nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. (c / Symbolfoto: Dragana Gordic / AdobeStock)

Betroffen von dem neuen Beschluss sind nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. (c / Symbolfoto: Dragana Gordic / AdobeStock)


Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss verständigt.

Dass es ab dem 11. Oktober die kostenlosen Bürgertests nur noch für bestimmte, vor allem „impfunfähige“ Personen geben wird – alle andern müssen dann selbst für den Test zahlen –, darüber hat die DAZ bereits berichtet. 

Doch wie nun die Nachrichtenagentur dpa meldet, wird für Menschen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, der Alltag bald nicht nur bei Schnelltests, sondern künftig auch hinsichtlich möglicher Lohneinbußen schwieriger. Denn bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung.

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Betroffen sind davon aber nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Zuvor hatte „Business Insider“ darüber berichtet.

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften. „Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“, sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.

Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch): „Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.“ Wer selbst erkranke – was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei –, bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch.


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